Nach einem Hygieneaudit sind alle Nachweise und Prüfberichte systematisch zu archivieren, damit bei zukünftigen Kontrollen durch Gesundheitsamt, KV oder Zertifizierer ein lückenloser Nachweis über die Hygienekonformität der Praxis vorgelegt werden kann. Eine unvollständige Dokumentation kann bei erneuten Audits als Mangel gewertet werden. Diese Checkliste zeigt, welche Nachweise nach einem Hygieneaudit gesichert werden sollten.
Checkliste: Nachweise nach dem Hygieneaudit archivieren
- [ ] Auditbericht des externen Prüfers vollständig archivieren (digital und physisch)
- [ ] Festgestellte Mängel und eingeleitete Korrekturmaßnahmen schriftlich dokumentieren
- [ ] Nachweise über durchgeführte Mitarbeiterunterweisungen zur Hygiene ablegen
- [ ] Sterilisationsprotokolle und Prüfprotokolle der Heißluftsterilisatoren oder Autoklaven archivieren
- [ ] Wasseranalysen (sofern durchgeführt) und technische Prüfberichte aufbewahren
- [ ] Desinfektionsmittel-Verbrauchsnachweise für den Prüfzeitraum sichern
- [ ] Aktualisierter Hygieneplan mit Datum der letzten Überarbeitung archivieren
- [ ] Nächsten Audittermin im Praxiskalender vermerken und Verantwortliche benennen
Hinweise zur Umsetzung
Hygieneaudits in Arztpraxen werden je nach Bundesland durch das Gesundheitsamt oder im Rahmen von QM-Zertifizierungen durch akkreditierte Zertifizierer durchgeführt. Die Aufbewahrungspflicht für Hygienedokumentationen beträgt in der Regel fünf bis zehn Jahre. Digitale Archivierungslösungen mit Versionsverwaltung sind besonders empfehlenswert, da sie eine lückenlose Nachvollziehbarkeit von Änderungen ermöglichen.
Hygienemängel können nicht nur zu behördlichen Auflagen führen, sondern auch Haftungsansprüche von Patienten begründen. Ärzteversichert empfiehlt, die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung regelmäßig auf ihre Angemessenheit bei hygienebedingten Behandlungsschäden zu überprüfen, und unterstützt bei der Anpassung des Versicherungsschutzes.
Quellen und weiterführende Informationen
- Robert Koch-Institut – Anforderungen an die Hygiene in der Arztpraxis
- Bundesärztekammer – Hygieneleitlinien
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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