Ein Hygieneaudit kann Haftungsrisiken aufdecken, die versicherungsrelevant sind. Ärzte sollten nach einem Audit prüfen, ob ihre Berufshaftpflicht und weitere Versicherungen die erkannten Risiken vollständig abdecken.
Die Checkliste
- Berufshaftpflichtversicherung: Deckungssumme auf Ausreichenheit prüfen (mind. 3 Mio. EUR empfohlen)
- Praxisinhaltversicherung: Schäden durch fehlerhafte Hygienegeräte abgedeckt?
- Betriebsunterbrechungsversicherung: Greift sie auch bei behördlich angeordneter Schließung wegen Hygienemängeln?
- Infektionsschutzgesetz-Versicherung: Leistet sie bei Betriebsschließung durch das Gesundheitsamt?
- Rechtsschutzversicherung: Haftungsauseinandersetzungen bei Hygienefehlern abgedeckt?
- Meldung an Versicherung: Wurden Schäden oder Vorfälle aus dem Audit dem Versicherer gemeldet?
- Bestehendes Versicherungsportfolio mit aktuellem Risikostand abgleichen
- Versicherungsbestätigungen für KV oder Kammer auf Aktualität prüfen
- Nächsten Beratungstermin bei Ärzteversichert vereinbaren für individuelle Risikoeinschätzung
Hinweise zur Umsetzung
Nach einem Hygieneaudit sollten Ärzte ihr gesamtes Versicherungsportfolio auf den Prüfstand stellen. Die Experten von Ärzteversichert analysieren individuelle Deckungslücken und empfehlen passende Anpassungen.
Ein vollständiges Versicherungsportfolio ist für Ärzte unverzichtbar. Viele Risiken entstehen direkt aus der ärztlichen Tätigkeit, andere aus der Unternehmertätigkeit als Praxisinhaber.
Empfohlenes Basis-Versicherungsportfolio für Ärzte:
| Versicherung | Priorität | Anmerkung |
|---|---|---|
| Berufshaftpflicht | Pflicht | Vor Beginn der Tätigkeit |
| Berufsunfähigkeit | Sehr hoch | Wichtigste Individualversicherung |
| Krankentagegeld | Hoch | Ab Tag 43 bei GKV, ab gewählter Karenz bei PKV |
| Betriebsunterbrechung | Hoch | Praxiskosten laufen auch bei Ausfall |
| Cyberversicherung | Mittel-hoch | Wachsendes Risiko |
| Rechtsschutz | Mittel | KV- und arbeitsrechtliche Streitigkeiten |
Quellen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Praxismanagement
- Bundesärztekammer: Berufsordnung und Richtlinien
- Ärzteversichert: Unabhängige Versicherungsberatung für Ärzte
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