Ein Hygieneaudit berührt zahlreiche Vertragsverhältnisse. Wartungsverträge für Sterilisationsgeräte, Entsorgungsverträge und Dienstleistervereinbarungen müssen aktuell und konform sein.
Die Checkliste
- Wartungsvertrag für Autoklaven und Sterilisationsgeräte: Gültig und aktuell?
- Entsorgungsvertrag für infektiöse Abfälle (Gruppe B): Lizenznummer und Gültigkeit prüfen
- Reinigungsvertrag mit Dienstleister: Hygieneanforderungen im Vertrag verankert?
- Wasseranalyse-Vertrag (bei Dentaleinheiten oder zahnärztlicher Ausrüstung): Fristgemäß?
- Wartungsvertrag Lüftungsanlage: Regelmäßige Filterreinigung nachweisbar?
- Vertrag mit Wäschereiservice: Aufbereitung von Kitteln und Abdecktüchern norm-konform?
- Schulungsverträge für Hygieneunterweisung: Anbieter zertifiziert und aktuell?
- Datenschutzvertrag mit externem Hygienefachberater: AVV vorhanden?
- Mietvertrag: Hygieneausstattungspflichten des Vermieters klar geregelt?
- Alle Verträge digital archivieren und Fristkalender pflegen
Hinweise zur Umsetzung
Vertragliche Lücken können bei einem Hygieneschadenfall zur persönlichen Haftung führen. Ärzteversichert berät zu Haftpflichtabsicherung und empfiehlt, alle laufenden Verträge jährlich zu überprüfen.
Verträge sind die rechtliche Grundlage aller Geschäftsbeziehungen in der Arztpraxis. Ein systematisches Vertragsmanagement verhindert unangenehme Überraschungen.
Wichtige Vertragstypen in der Arztpraxis:
| Vertragsart | Laufzeit | Besonderheit |
|---|---|---|
| Mietvertrag | 5-10 Jahre | Verlängerungsoption wichtig |
| Arbeitsverträge | Unbefristet/befristet | BAT-Ärzte oder individuell |
| Wartungsverträge | 1-3 Jahre | Auto-Verlängerung prüfen |
| IT-Verträge | 1-3 Jahre | DSGVO-AVV beachten |
| KV-Versorgungsauftrag | Unbefristet | Kündigung durch KV möglich |
Quellen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Praxismanagement
- Bundesärztekammer: Berufsordnung und Richtlinien
- Ärzteversichert: Unabhängige Versicherungsberatung für Ärzte
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