Jede Arztpraxis ist nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und den Landesgesundheitsgesetzen verpflichtet, einen praxisspezifischen Hygieneplan zu erstellen, umzusetzen und regelmäßig zu aktualisieren. Hygienische Mängel gefährden Patienten und Mitarbeiter und können zu Bußgeldern, Praxisschließungen und zivilrechtlicher Haftung führen. Diese Checkliste fasst die wichtigsten Anforderungen zusammen.

Die Checkliste

  1. Praxisspezifischen Hygieneplan erstellen: Der Hygieneplan muss auf die spezifischen Tätigkeiten und Risiken der Praxis zugeschnitten sein. Allgemeine Mustervorlagen sind ein Ausgangspunkt, müssen aber angepasst werden.
  1. Hygienebeauftragten benennen: In Praxen mit mehreren Mitarbeitern empfiehlt sich die Benennung einer hygienebeauftragten Fachkraft (MFA mit Hygienequalifikation). Diese koordiniert die Umsetzung und Aktualisierung des Plans.
  1. Händedesinfektionsmittel und -stationen prüfen: Händedesinfektion ist die wichtigste Einzelmaßnahme zur Infektionsprävention. Alle Behandlungsräume und der Empfang müssen mit zugelassenen Desinfektionsmitteln und Spendern ausgestattet sein.
  1. Flächendesinfektion im Plan festlegen: Legen Sie fest, welche Flächen nach welchem Intervall mit welchem Mittel desinfiziert werden müssen. Unterscheiden Sie zwischen laufender und abschließender Desinfektion.
  1. Medizinprodukte korrekt aufbereiten: Instrumente und Medizinprodukte müssen je nach Risikoklasse maschinell gereinigt, desinfiziert oder sterilisiert werden. Die DGSV-Richtlinien geben den Standard vor.
  1. Sterilisation dokumentieren: Jede Sterilisationscharge muss dokumentiert werden: Chargennummer, Datum, Temperatur, Druckverlauf. Diese Dokumentation ist bei Infektionsausbrüchen wichtig.
  1. Schutzausrüstung für Mitarbeiter bereitstellen: Handschuhe, Mundschutz, Schutzbrille und Schutzkittel müssen in ausreichender Menge vorhanden und nach Verwendung fachgerecht entsorgt werden.
  1. Schulungen regelmäßig durchführen und dokumentieren: Alle Mitarbeiter müssen mindestens einmal jährlich zu Hygienemaßnahmen geschult werden. Diese Schulungen müssen dokumentiert sein.
  1. Hygieneplan jährlich aktualisieren: Änderungen in der Praxis (neue Leistungen, neue Mitarbeiter, neue Geräte), neue RKI-Empfehlungen oder geänderte gesetzliche Anforderungen erfordern eine Aktualisierung.
  1. Hygienerelevante Medizinprodukte registrieren: Das Medizinprodukte-Register der Praxis muss alle verwendeten sterilen und desinfektionspflichtigen Instrumente enthalten.

Typische Fehler

Hygieneplan von vor zehn Jahren: Veraltete Hygienepläne, die nicht an aktuelle RKI-Empfehlungen angepasst wurden, sind bei Praxisbegehungen ein sofortiger Beanstandungsgrund.

Sterilisationsdokumentation lückenhaft: Ohne vollständige Aufzeichnung der Sterilisationschargen kann nicht nachgewiesen werden, dass Instrumente korrekt aufbereitet wurden.

Mitarbeiter nicht geschult: Eine schriftliche Hygieneanweisung reicht nicht aus. Nur wer geschult wurde und die Schulung unterschrieben hat, ist nachweislich informiert.

Fazit

Ein aktueller und gelebter Hygieneplan schützt Patienten, Mitarbeiter und Praxis. Ärzteversichert empfiehlt, die Hygieneplanung in das Qualitätsmanagementsystem der Praxis zu integrieren. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen

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