Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) ermöglichen es, Patienten medizinisch sinnvolle Leistungen anzubieten, die die GKV nicht erstattet. Dazu zählen Reiseimpfungen, Tauglichkeitsuntersuchungen, Glaukomscreening und viele weitere Leistungen. Die Einführung von IGeL-Leistungen muss rechtssicher und transparent erfolgen, um Patientenvertrauen zu wahren. Diese Checkliste zeigt alle wichtigen Schritte.
Die Checkliste
- IGeL-Portfolio definieren: Legen Sie fest, welche IGeL-Leistungen Sie anbieten möchten. Wählen Sie Leistungen, die zu Ihrer Fachrichtung passen, medizinisch sinnvoll sind und von Patienten nachgefragt werden.
- Evidenz und medizinische Sinnhaftigkeit prüfen: Bieten Sie nur Leistungen an, die medizinisch vertretbar sind. Der IGeL-Monitor der MDS bewertet die Evidenzlage vieler IGeL-Leistungen; berücksichtigen Sie kritische Bewertungen.
- GOÄ-Abrechnungsgrundlage sichern: IGeL-Leistungen werden nach GOÄ abgerechnet. Identifizieren Sie für jede Leistung die korrekte GOÄ-Position oder eine sachgerechte Analogabrechnung.
- Schriftlichen Behandlungsvertrag verwenden: Für jede IGeL-Leistung muss ein schriftlicher Behandlungsvertrag abgeschlossen werden, der Leistungsumfang, Kosten und Zahlungsmodalitäten enthält. Das ist gesetzlich vorgeschrieben.
- Aufklärung über Kosten und Nicht-Erstattung: Patienten müssen vor der Leistungserbringung klar darüber informiert werden, dass die IGeL-Leistung von der GKV nicht erstattet wird und selbst bezahlt werden muss.
- HWG-konformes Marketing gestalten: Werbung für IGeL-Leistungen muss das Heilmittelwerbegesetz (HWG) einhalten. Keine irreführenden Versprechen, keine Angst-Werbung, keine nicht belegten Wirksamkeitsbehauptungen.
- Leistungsverzeichnis für Patienten sichtbar aushängen: Ein Verzeichnis der angebotenen IGeL-Leistungen mit Preisen sollte im Wartezimmer oder am Empfang ausgelegt sein.
- Preiskalkulation korrekt vornehmen: Berechnen Sie den GOÄ-Preis korrekt und prüfen Sie, ob der gewählte Steigerungssatz begründet ist. Überhöhte Preise führen zu Unzufriedenheit und Vertrauensverlust.
- Keine Koppelung mit GKV-Leistungen: IGeL-Leistungen dürfen nicht an GKV-Pflichtleistungen gekoppelt werden. Patienten dürfen nicht das Gefühl haben, GKV-Leistungen nur bei gleichzeitiger IGeL-Buchung zu erhalten.
- Einnahmen und steuerliche Behandlung klären: IGeL-Einnahmen sind als Betriebseinnahmen zu verbuchen. Klären Sie mit Ihrem Steuerberater, ob Umsatzsteuer anfällt (bei rein ästhetischen oder nicht-heilkundlichen Leistungen möglicherweise ja).
Typische Fehler
Kein schriftlicher Behandlungsvertrag: Ohne schriftliche Vereinbarung haben Ärzte bei Zahlungsstreitigkeiten eine schlechtere Rechtsposition.
Aufklärung über Kosten vergessen: Wenn Patienten überraschend eine Rechnung erhalten, führt das zu Beschwerden. Vorabinformation ist Pflicht und schützt das Vertrauensverhältnis.
Nicht-evidenzbasierte Leistungen angeboten: IGeL-Leistungen ohne medizinische Evidenz können berufsrechtliche Konsequenzen haben und das Vertrauen der Patienten schädigen.
Fazit
IGeL-Leistungen sind eine sinnvolle Ergänzung des Praxisangebots, wenn sie transparent und medizinisch fundiert angeboten werden. Ärzteversichert empfiehlt, das IGeL-Portfolio regelmäßig zu überprüfen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →