Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) bieten niedergelassenen Ärzten die Möglichkeit, das Praxisangebot zu erweitern und zusätzliche Umsätze zu erzielen. Die Einführung muss jedoch rechtssicher und transparent gestaltet werden.

Die Checkliste

  1. Marktanalyse: Welche IGeL-Leistungen werden in der Region angeboten und nachgefragt?
  2. Leistungskatalog festlegen: GOÄ-konforme Abrechnung für jede Leistung prüfen
  3. Honorarliste erstellen und am Empfang gut sichtbar aushängen (Transparenzpflicht)
  4. Schriftliche Vereinbarung mit Patient vor der Leistungserbringung abschließen (GOÄ §2)
  5. Aufklärungspflicht erfüllen: Patienten über Kosten und Nutzen informieren, kein psychischer Druck
  6. Dokumentation der Aufklärung und Einwilligung in Patientenakte
  7. Personal schulen: Rezeptionskräfte auf Patientenfragen vorbereiten
  8. Liquidation korrekt ausstellen: Alle Positionen nach GOÄ angeben
  9. Steuerpflicht prüfen: IGeL unterliegen in der Regel der Umsatzsteuer (Ausnahme: heilberufliche Leistungen nach §4 Nr. 14 UStG)
  10. Qualitätskontrolle: Patientenzufriedenheit mit IGeL-Leistungen regelmäßig erfassen

Hinweise zur Umsetzung

Die Einführung von IGeL-Leistungen sollte immer im Einklang mit dem Berufsrecht erfolgen. Ärzteversichert berät zu steuerlichen und versicherungsrechtlichen Aspekten des IGeL-Angebots.

Die konsequente Umsetzung dieser Schritte ist der Schlüssel zum Erfolg. Erfahrungen zeigen, dass Ärzte, die strukturiert vorgehen und alle Aspekte berücksichtigen, deutlich weniger Zeit mit Korrekturen und Nachbesserungen verbringen.

Ergänzende Hinweise:

ThemaEmpfehlung
DokumentationAlle Schritte schriftlich festhalten
FachberatungBei komplexen Fragen immer einbeziehen
FristenRechtzeitig in Kalender eintragen
VersicherungÄrzteversichert für Absicherungsfragen kontaktieren

Quellen

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