Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach §7g EStG ermöglicht es Freiberuflern und Gewerbetreibenden, geplante Investitionen steuerlich vorzuziehen. Für Arztpraxen ist das ein wichtiges Instrument zur Steueroptimierung: Bis zu 50 Prozent der geplanten Anschaffungskosten können im Jahr vor der Investition vom Gewinn abgezogen werden. Diese Checkliste erklärt, wie das funktioniert.

Die Checkliste

  1. Voraussetzungen prüfen: Der IAB kann in Anspruch genommen werden, wenn der Betrieb aktiv ist, der Gewinn (bei EÜR) nicht mehr als 200.000 Euro beträgt und die geplante Investition ein abnutzbares Wirtschaftsgut ist.
  1. Geplante Investitionen identifizieren: Medizinische Geräte, Praxisausstattung, IT-Hardware, Fahrzeuge (anteilig) und andere abnutzbare Wirtschaftsgüter kommen infrage. Immobilien (Grundstücke) sind ausgeschlossen.
  1. Höchstbetrag beachten: Der IAB darf je Betrieb insgesamt höchstens 200.000 Euro betragen (ab 2024: 200.000 Euro). Pro Investition können bis zu 50 Prozent der geplanten Anschaffungskosten abgezogen werden.
  1. IAB in der Steuererklärung geltend machen: Tragen Sie den IAB in der Anlage EÜR oder der Bilanz-Steuererklärung ein. Der Steuerberater übernimmt das; stellen Sie rechtzeitig alle geplanten Investitionen zusammen.
  1. Investition innerhalb von drei Jahren tatsächlich vornehmen: Die Investition muss spätestens im dritten Jahr nach Bildung des IAB tatsächlich erfolgen. Wird nicht investiert, muss der IAB rückgängig gemacht werden, zuzüglich Verzinsung.
  1. Wirtschaftsgut mindestens ein Jahr im Betrieb behalten: Das angeschaffte Wirtschaftsgut muss mindestens ein Jahr ausschließlich oder fast ausschließlich (über 90 Prozent) betrieblich genutzt werden.
  1. Auflösung des IAB im Investitionsjahr: Im Jahr der Investition wird der IAB aufgelöst: Er erhöht den Gewinn wieder (wird eingebucht), aber gleichzeitig wird eine Sonderabschreibung von bis zu 20 Prozent der Anschaffungskosten gebucht.
  1. Sonderabschreibung zusätzlich zum IAB nutzen: Im Jahr der Investition kann zusätzlich eine Sonderabschreibung von bis zu 20 Prozent der Anschaffungskosten geltend gemacht werden. Das verdoppelt den Steuervorteil.
  1. IAB-Planung mit dem Steuerberater koordinieren: Wann welche IABs gebildet und wann investiert wird, erfordert eine genaue Jahresplanung mit dem Steuerberater. Ohne Planung können Fristen und Höchstgrenzen überschritten werden.
  1. Auswirkungen auf Jahresgewinn und Liquidität bedenken: Ein IAB mindert den steuerpflichtigen Gewinn im aktuellen Jahr und erhöht ihn im Investitionsjahr. Planen Sie die Liquidität entsprechend.

Typische Fehler

Investition vergessen: Wird der IAB gebildet aber die Investition nicht vorgenommen, muss der IAB rückgängig gemacht werden inklusive Nachzahlungszinsen. Fristen im Kalender vermerken.

Zu hoher IAB gebildet: Wenn die tatsächliche Investition niedriger ausfällt als der IAB, muss die Differenz aufgelöst werden. Realistisch planen.

Privatnutzung des angeschafften Wirtschaftsguts: Bei mehr als 10 Prozent privater Nutzung entfällt der IAB. PKW-Nutzung genau dokumentieren.

Fazit

Der IAB ist ein leistungsfähiges Steuersparmodell, das Arztpraxen regelmäßig nutzen sollten. Ärzteversichert empfiehlt, die IAB-Planung in die jährliche Steuerberatung zu integrieren. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen

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