Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach §7g EStG ermöglicht es Freiberuflern und Gewerbetreibenden, geplante Investitionen steuerlich vorzuziehen. Für Arztpraxen ist das ein wichtiges Instrument zur Steueroptimierung: Bis zu 50 Prozent der geplanten Anschaffungskosten können im Jahr vor der Investition vom Gewinn abgezogen werden. Diese Checkliste erklärt, wie das funktioniert.
Die Checkliste
- Voraussetzungen prüfen: Der IAB kann in Anspruch genommen werden, wenn der Betrieb aktiv ist, der Gewinn (bei EÜR) nicht mehr als 200.000 Euro beträgt und die geplante Investition ein abnutzbares Wirtschaftsgut ist.
- Geplante Investitionen identifizieren: Medizinische Geräte, Praxisausstattung, IT-Hardware, Fahrzeuge (anteilig) und andere abnutzbare Wirtschaftsgüter kommen infrage. Immobilien (Grundstücke) sind ausgeschlossen.
- Höchstbetrag beachten: Der IAB darf je Betrieb insgesamt höchstens 200.000 Euro betragen (ab 2024: 200.000 Euro). Pro Investition können bis zu 50 Prozent der geplanten Anschaffungskosten abgezogen werden.
- IAB in der Steuererklärung geltend machen: Tragen Sie den IAB in der Anlage EÜR oder der Bilanz-Steuererklärung ein. Der Steuerberater übernimmt das; stellen Sie rechtzeitig alle geplanten Investitionen zusammen.
- Investition innerhalb von drei Jahren tatsächlich vornehmen: Die Investition muss spätestens im dritten Jahr nach Bildung des IAB tatsächlich erfolgen. Wird nicht investiert, muss der IAB rückgängig gemacht werden, zuzüglich Verzinsung.
- Wirtschaftsgut mindestens ein Jahr im Betrieb behalten: Das angeschaffte Wirtschaftsgut muss mindestens ein Jahr ausschließlich oder fast ausschließlich (über 90 Prozent) betrieblich genutzt werden.
- Auflösung des IAB im Investitionsjahr: Im Jahr der Investition wird der IAB aufgelöst: Er erhöht den Gewinn wieder (wird eingebucht), aber gleichzeitig wird eine Sonderabschreibung von bis zu 20 Prozent der Anschaffungskosten gebucht.
- Sonderabschreibung zusätzlich zum IAB nutzen: Im Jahr der Investition kann zusätzlich eine Sonderabschreibung von bis zu 20 Prozent der Anschaffungskosten geltend gemacht werden. Das verdoppelt den Steuervorteil.
- IAB-Planung mit dem Steuerberater koordinieren: Wann welche IABs gebildet und wann investiert wird, erfordert eine genaue Jahresplanung mit dem Steuerberater. Ohne Planung können Fristen und Höchstgrenzen überschritten werden.
- Auswirkungen auf Jahresgewinn und Liquidität bedenken: Ein IAB mindert den steuerpflichtigen Gewinn im aktuellen Jahr und erhöht ihn im Investitionsjahr. Planen Sie die Liquidität entsprechend.
Typische Fehler
Investition vergessen: Wird der IAB gebildet aber die Investition nicht vorgenommen, muss der IAB rückgängig gemacht werden inklusive Nachzahlungszinsen. Fristen im Kalender vermerken.
Zu hoher IAB gebildet: Wenn die tatsächliche Investition niedriger ausfällt als der IAB, muss die Differenz aufgelöst werden. Realistisch planen.
Privatnutzung des angeschafften Wirtschaftsguts: Bei mehr als 10 Prozent privater Nutzung entfällt der IAB. PKW-Nutzung genau dokumentieren.
Fazit
Der IAB ist ein leistungsfähiges Steuersparmodell, das Arztpraxen regelmäßig nutzen sollten. Ärzteversichert empfiehlt, die IAB-Planung in die jährliche Steuerberatung zu integrieren. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
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