Bei einer IT-Umstellung in der Praxis sind zahlreiche Maßnahmen zu koordinieren. Die folgende Checkliste führt durch alle notwendigen Schritte.

Die Checkliste

  1. DSGVO-Prüfung: Welche neuen Verarbeitungen erfordern eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)?
  2. Bestandssysteme auf neue Datenschutzrisiken hin analysieren
  3. Verarbeitungsverzeichnis aktualisieren: Alle Datenverarbeitungen dokumentieren
  4. Datenschutzbeauftragten einbeziehen (intern oder extern)
  5. Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM) dokumentieren und ggf. verbessern
  6. Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) mit IT-Dienstleistern überprüfen
  7. Datenschutzrichtlinien für Mitarbeiter aktualisieren und Schulungen durchführen
  8. Datenpannen-Protokoll: Klare Prozesse für den Fall einer Datenschutzverletzung definieren
  9. Website-Datenschutzerklärung auf Aktualität prüfen: Cookie-Einwilligung, Analytics
  10. DSFA-Ergebnisse dokumentieren und ggf. Landesdatenschutzbehörde konsultieren

Hinweise zur Umsetzung

Datenschutzverstöße können empfindliche Bußgelder nach sich ziehen. Ärzteversichert empfiehlt, auch die Cyberversicherung auf DSGVO-Bußgeldschutz hin zu prüfen.

Die DSGVO verpflichtet Arztpraxen zu umfassenden Datenschutzmaßnahmen. Verstöße können mit Bußgeldern bis 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des Jahresumsatzes geahndet werden. Besonders sensibel: Gesundheitsdaten unterliegen dem besonderen Schutz nach Art. 9 DSGVO.

Wesentliche Pflichten im Überblick:

PflichtGrundlageFrist
VerarbeitungsverzeichnisArt. 30 DSGVOLaufend
Datenschutzbeauftragter§38 BDSGAb 20 Mitarbeitern
Datenpannen meldenArt. 33 DSGVO72 Stunden
AVV mit DienstleisternArt. 28 DSGVOVor Verarbeitungsbeginn

Quellen

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