Die quartalsweise Kassenabrechnung nach EBM ist das Herzstück der wirtschaftlichen Praxisführung für niedergelassene Ärzte. Fehler, Lücken und veraltetes Wissen über Abrechnungsmöglichkeiten können erhebliche Honorarverluste verursachen. Gleichzeitig birgt eine fehlerhafte Abrechnung das Risiko von Plausibilitätsprüfungen. Diese Checkliste zeigt, wie die Kassenabrechnung optimal gestaltet wird.

Die Checkliste

  1. EBM-Kenntnisse regelmäßig auffrischen: Der EBM wird quartalsweise angepasst. Abonnieren Sie den KBV-EBM-Newsletter und nehmen Sie an Abrechnungsfortbildungen der KV teil.
  1. Gesamtvergütungsbudget und Obergrenzen kennen: In der vertragsärztlichen Vergütung gibt es fachgruppenspezifische Regelleistungsvolumen (RLV) und qualifikationsgebundene Zusatzvolumen (QZV). Kennen Sie Ihre Grenzen und steuern Sie aktiv dagegen.
  1. Abrechnungsausschlüsse im EBM beachten: Viele EBM-Positionen dürfen nicht gleichzeitig abgerechnet werden. Falsche Kombinationen führen zur Streichung durch die KV.
  1. Diagnosen korrekt und vollständig kodieren: Jede abgerechnete Leistung benötigt eine plausible ICD-10-Diagnose. Fehldiagnosen oder fehlende Diagnosen führen zu Kürzungen und Wirtschaftlichkeitsprüfungen.
  1. Präventions- und Chronikerprogramme vollständig nutzen: DMP-Programme, Präventionsleistungen und Chronikerpauschalen werden von vielen Praxen nicht vollständig abgerechnet. Prüfen Sie alle verfügbaren Positionen für Ihre Patientenpopulation.
  1. Honorarbescheid systematisch prüfen: Prüfen Sie nach jeder Quartalsabrechnung Ihren Honorarbescheid auf: gestrichene Leistungen, Kürzungen und Hinweise der KV. Verstandene Kürzungsgründe sind die Basis für Verbesserungen.
  1. Widerspruch gegen unberechtigte Kürzungen einlegen: Wenn Sie eine Kürzung für unberechtigt halten, legen Sie form- und fristgerecht Widerspruch ein. Nutzen Sie das Recht aktiv.
  1. Abrechnungsberatung der KV in Anspruch nehmen: Viele KVen bieten kostenlose persönliche Abrechnungsberatung an. Besonders für neue EBM-Leistungen und nach Wirtschaftlichkeitsprüfungen ist diese wertvoll.
  1. Externe Abrechnungsprüfung einplanen: Eine externe Abrechnungsanalyse durch einen spezialisierten Berater oder Dienstleister deckt oft erhebliche Optimierungspotenziale auf.
  1. Delegationsmöglichkeiten nutzen: Viele EBM-Leistungen können an MFA delegiert werden (z.B. Impfleistungen, Blutabnahmen). Korrekte Delegation und Dokumentation erhöhen die Effizienz und das Honorar.

Typische Fehler

Neue GOP nicht abgerechnet: Bei EBM-Änderungen werden neue Leistungspositionen oft nicht zeitnah in den Abrechnungsworkflow integriert. Regelmäßige Updates sind Pflicht.

ICD-Kodierung zu unspezifisch: Pauschalkodierungen wie "Z00" ohne Präzisierung führen häufig zu Plausibilitätsproblemen. Spezifische Diagnosen stärken die Abrechnungsplausibilität.

Keine Nutzung von Selektivverträgen: Hausarztverträge und andere Selektivverträge bieten zusätzliche Honorarmöglichkeiten außerhalb des EBM.

Fazit

Eine optimierte Kassenabrechnung ist bares Geld und schützt vor unnötigen Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Ärzteversichert empfiehlt, die Abrechnung jährlich extern überprüfen zu lassen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →