Mit der Geburt eines Kindes entstehen neue Versicherungsfragen. Für Ärztefamilien gelten besondere Regelungen, insbesondere bei der Krankenversicherung und der Altersvorsorge. Diese Checkliste gibt einen vollständigen Überblick über alle wichtigen Versicherungen und Vorsorgeoptionen für Kinder.
Die Checkliste
- Krankenversicherung für das Kind regeln: Bei GKV-versicherten Eltern ist das Kind kostenlos familienversichert. Bei PKV-versicherten Eltern muss das Kind eigens in der PKV oder GKV versichert werden. Wenn ein Elternteil PKV und der andere GKV hat, prüfen Sie, welcher Weg günstiger ist.
- Unfallversicherung für das Kind abschließen: Kinder sind durch gesetzliche Unfallversicherung nur in Kita und Schule geschützt, nicht zu Hause oder in der Freizeit. Eine private Kinderunfallversicherung schließt diese Lücke.
- Privathaftpflicht für das Kind einschließen: Kinder bis 7 Jahre sind deliktunfähig; dennoch können Eltern für Schäden ihrer Kinder haften. Prüfen Sie, ob Kinder in Ihrer bestehenden Privathaftpflicht mitversichert sind.
- Ausbildungsversicherung oder Sparplan für das Kind anlegen: Ein Sparplan (ETF oder Ausbildungsversicherung) mit monatlichen Beiträgen ab Geburt sichert das Kind für Ausbildungskosten oder den Berufsstart ab.
- Kinderzulage beim Riester-Vertrag nutzen: PKV-versicherte Ärzte sind in der Regel nicht Riester-berechtigt; GKV-versicherte schon. Prüfen Sie, ob Sie von der Kinderzulage (185 Euro jährlich, für ab 2008 geborene Kinder 300 Euro) profitieren können.
- Testament aktualisieren: Nach der Geburt eines Kindes muss das Testament aktualisiert werden, um das Kind als Erben einzusetzen.
- Vorsorgevollmacht des Kindes vorbereiten: Mit Volljährigkeit (18 Jahre) erlischt das automatische Sorgerecht. Informieren Sie Ihr Kind rechtzeitig über die Möglichkeit einer Vorsorgevollmacht.
- Berufsunfähigkeitsversicherung früh für das Kind prüfen: Einige Versicherer bieten Kinder-BU-Schutz an; alternativ kann beim Erwachsenwerden eine BU ohne Wartezeiten abgeschlossen werden. Frühzeitiger Abschluss sichert gute Konditionen.
- PKV-Einstufung bei Geburt nutzen: Neugeborene können in der PKV zu vereinfachten Konditionen ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen werden, wenn der Antrag innerhalb von zwei Monaten gestellt wird.
- Unterhalt und Steuern berücksichtigen: Kindergeld, Kinderfreibetrag und Unterhaltszahlungen sind steuerlich relevant. Ein Steuerberater optimiert Ihre steuerliche Situation als Elternteil.
Typische Fehler
PKV-Antrag für das Neugeborene verpasst: Wer die Zwei-Monats-Frist für die PKV-Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung verpasst, muss eine vollständige Gesundheitsprüfung durchlaufen, was bei Erkrankungen des Kindes problematisch sein kann.
Keine Kinderunfallversicherung: Der gesetzliche Unfallschutz reicht für Freizeitunfälle nicht aus. Ohne private Unfallversicherung ist das Kind außerhalb von Schule und Kita ungeschützt.
Privathaftpflicht ohne Kinder: Wenn das Kind nicht in der Familienhaftpflicht eingeschlossen ist, haftet der Schädiger privat ohne Versicherungsschutz.
Fazit
Die Kinderversicherung ist ein wichtiger Baustein der familiären Absicherung. Ärzteversichert hilft Ihnen, den Versicherungsschutz für Ihre Familie optimal aufzustellen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
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