Als Praxisinhaber sind Sie Arbeitgeber und tragen Verantwortung für die soziale Absicherung Ihrer Mitarbeiter. Pflichtversicherungen wie Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sind gesetzlich vorgeschrieben; darüber hinaus bieten freiwillige Leistungen wie bAV und bKV wichtige Mitarbeiterbindungseffekte. Diese Checkliste gibt einen vollständigen Überblick.

Die Checkliste

  1. Sozialversicherungspflichten vollständig erfüllen: Alle sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter müssen bei Krankenkasse, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung angemeldet sein. Meldepflichten bei Einstellung, Änderungen und Austritt beachten.
  1. Berufsgenossenschaft (BGW) anmelden: Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist für Arztpraxen zuständig. Alle Beschäftigten müssen dort gemeldet werden; die Beiträge trägt der Arbeitgeber.
  1. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sicherstellen: Arbeitgeber zahlen sechs Wochen Lohnfortzahlung bei Krankheit. Bei häufig erkrankenden Mitarbeitern kann eine Lohnfortzahlungsversicherung die Kosten abfedern.
  1. Betriebliche Altersvorsorge (bAV) anbieten: Seit 2019 sind Arbeitgeber verpflichtet, auf Entgeltumwandlungen mindestens 15 Prozent Zuschuss zu zahlen. Eine gut gestaltete bAV ist zudem ein attraktiver Benefit.
  1. Betriebliche Krankenversicherung (bKV) einführen: Eine bKV bis 50 Euro monatlich ist steuer- und sozialversicherungsfrei für den Arbeitnehmer und schafft echten Mehrwert. Ärzteversichert unterstützt bei der Auswahl.
  1. Mitarbeiter über Versicherungsschutz informieren: Mitarbeiter sollten wissen, welche Versicherungen durch die Praxis abgedeckt sind (gesetzliche Unfallversicherung, bAV etc.) und welche eigenständig abgeschlossen werden müssen.
  1. Unfallversicherungsschutz auch außerhalb des Betriebs prüfen: Die BGW deckt Arbeitsunfälle und Wegeunfälle. Für Unfälle in der Freizeit besteht kein Schutz; eine private Unfallversicherung ist als freiwilliger Benefit möglich.
  1. Altersgerechte Beschäftigung und Ergonomie beachten: Ältere Mitarbeiter haben besondere Schutzbedürfnisse. Ergonomische Arbeitsplätze und gesundheitsfördernde Maßnahmen können Krankenstände reduzieren.
  1. Betriebliches Gesundheitsmanagement einführen: Impfangebote, Rückengesundheitskurse oder Ergonomie-Schulungen sind steuerlich begünstigte Leistungen (bis 600 Euro pro Mitarbeiter und Jahr) und reduzieren Fehlzeiten.
  1. Mitarbeitergespräche und Zufriedenheitschecks einplanen: Zufriedene Mitarbeiter sind die beste Absicherung gegen Fluktuation. Regelmäßige Gespräche helfen, Probleme frühzeitig zu erkennen.

Typische Fehler

BGW-Meldung vergessen: Nicht angemeldete Mitarbeiter sind im Arbeitsunfall nicht über die BGW geschützt. Das kann Haftungsrisiken für den Praxisinhaber auslösen.

Arbeitgeberzuschuss zur bAV vergessen: Seit 2019 ist der 15-prozentige Pflicht-Zuschuss auf Entgeltumwandlung gesetzlich verpflichtend, auch für bestehende Verträge.

Informationspflicht gegenüber Mitarbeitern vernachlässigt: Mitarbeiter, die ihre Absicherungssituation nicht kennen, treffen schlechte eigene Entscheidungen. Information ist Teil der Fürsorgepflicht.

Fazit

Eine gute Mitarbeiterabsicherung ist Fürsorgepflicht und Mitarbeiterbindungsinstrument in einem. Ärzteversichert hilft Ihnen, ein attraktives und kostenbewusstes Benefitpaket für Ihr Praxisteam zu schnüren. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →