Beim Start eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) sind zahlreiche Behörden, Institutionen und Dienstleister einzubinden, die alle rechtzeitig informiert und in das Gründungsprojekt integriert werden müssen. Eine strukturierte Übersicht aller Ansprechpartner verhindert, dass wichtige Stellen vergessen werden und der MVZ-Start verzögert wird. Diese Checkliste gibt einen vollständigen Überblick.
Checkliste: MVZ-Start – Ansprechpartner klären für Ärzte
- [ ] Kassenärztliche Vereinigung für MVZ-Zulassung und Abrechnungsgenehmigung kontaktieren
- [ ] Ärztekammer für Zulassung der angestellten Ärzte und berufsrechtliche Fragen ansprechen
- [ ] Finanzamt für steuerliche Anmeldung der MVZ-Trägergesellschaft informieren
- [ ] Gesellschaftsrechtlicher Anwalt für Gründungsdokumente (GmbH, gGmbH) beauftragen
- [ ] Versicherungsmakler für MVZ-spezifische Versicherungslösungen einbinden
- [ ] IT-Dienstleister für Praxisverwaltungssystem und TI-Anbindung verpflichten
- [ ] Steuerberater für MVZ-Buchführung und Jahresabschlüsse mandatieren
- [ ] Hygienebeauftragten oder externen Hygieneberater für Inbetriebnahme einschalten
Hinweise zur Umsetzung
Ein MVZ erfordert im Vergleich zur Einzelpraxis eine deutlich komplexere organisatorische Vorbereitung. Besonders die gesellschaftsrechtliche Gründung und die Abstimmung zwischen mehreren angestellten Ärzten erfordert eine enge Zusammenarbeit von Anwalt, Steuerberater und den beteiligten Medizinern. Frühzeitig festgelegte Kommunikationswege zwischen allen Ansprechpartnern sparen Zeit und vermeiden Missverständnisse.
Ärzteversichert bietet für MVZ maßgeschneiderte Versicherungslösungen, die auf die besonderen Risiken einer Trägergesellschaft mit mehreren angestellten Ärzten abgestimmt sind. Berufshaftpflicht, Betriebsunterbrechung und Cyberversicherung müssen im MVZ-Kontext anders gestaltet sein als in einer Einzelpraxis. Eine frühzeitige Einbindung des Versicherungsmaklers sichert den vollständigen Schutz ab dem ersten Betriebstag.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – MVZ-Zulassung und Anforderungen
- Bundesärztekammer – MVZ und angestellte Ärzte
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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