Beim MVZ-Start müssen zahlreiche Aufgaben parallel erledigt werden. Dieser Aspekt betrifft besonders Die folgende Checkliste führt durch alle notwendigen Schritte.
Die Checkliste
- Bestehende Honorarvereinbarungen sichten: Liegen sie schriftlich und unterschrieben vor?
- GOÄ-Konformität prüfen: Vereinbarte Steigerungssätze innerhalb der zulässigen Grenzen?
- Aufklärungspflicht: Wurden Patienten vor der Behandlung über die Honorarvereinbarung informiert?
- Formulare aktualisieren: Veraltete Musterformulare durch aktuelle ersetzen
- IGeL-Vereinbarungen: Schriftliche Vereinbarung und Kostentransparenz vor jeder Leistungserbringung
- Nebentätigkeits-Honorare: Vortragshonorar und Gutachter-Vergütungen korrekt versteuert?
- Chefarzt-Liquidation: Wahlleistungsvereinbarungen für stationäre Patienten korrekt?
- Abrechnungsintervalle festlegen: Monatliche oder quartalsweise Abrechnung?
- Inkasso: Wann Mahnverfahren einleiten? Fristen und Vorgehen standardisieren
- Steuerberater: Honorareinnahmen korrekt in Steuererklärung erfassen
Hinweise zur Umsetzung
Fehlerhafte Honorarvereinbarungen können zur Rückzahlungspflicht führen. Ärzteversichert berät zur rechtssicheren Gestaltung und zur passenden Berufshaftpflichtdeckung.
Honorarvereinbarungen mit Privatpatienten müssen nach GOÄ korrekt und transparent gestaltet sein. Fehler können zur Unwirksamkeit der Vereinbarung und zur Rückforderung von Honoraren führen.
Zulässige Steigerungssätze nach GOÄ:
| Art der Leistung | Regelhöchstsatz | Max. mit Vereinbarung |
|---|---|---|
| Allgemeine Leistungen | 2,3-fach | 3,5-fach |
| Technische Leistungen | 1,8-fach | 2,5-fach |
| Laborleistungen | 1,15-fach | 1,3-fach |
Quellen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Praxismanagement
- Bundesärztekammer: Berufsordnung und Richtlinien
- Ärzteversichert: Unabhängige Versicherungsberatung für Ärzte
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