Beim Start eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) muss der Hygieneplan an die neue Praxisstruktur mit mehreren Fachrichtungen, mehr Personal und ggf. mehr Behandlungsräumen angepasst werden. Ein MVZ-spezifischer Hygieneplan bildet die Grundlage für eine sichere Patientenversorgung und ist Pflichtbestandteil der behördlichen Genehmigung. Diese Checkliste hilft, den Hygieneplan vollständig zu aktualisieren.
Checkliste: MVZ-Start – Hygieneplan aktualisieren für Ärzte
- [ ] Bestehende Hygienepläne der übernommenen Praxen oder der Bestandsräume sichten
- [ ] Hygieneplan auf alle im MVZ vertretenen Fachrichtungen und Behandlungsleistungen erweitern
- [ ] Hygienebeauftragten für das MVZ benennen und offiziell bestellen
- [ ] Desinfektions- und Reinigungs-pläne für alle Behandlungs- und Wartebereiche erstellen
- [ ] Entsorgungskonzept für infektiöse Abfälle gemäß Infektionsschutzgesetz aktualisieren
- [ ] Hygieneplan mit dem zuständigen Gesundheitsamt vor Inbetriebnahme abstimmen
- [ ] Alle Mitarbeiter des MVZ auf den neuen Hygieneplan einweisen und Einweisung dokumentieren
- [ ] Hygieneplan in der Praxis aushängen und digital verfügbar halten
Hinweise zur Umsetzung
Ein MVZ mit mehreren Fachrichtungen hat häufig deutlich komplexere Hygieneanforderungen als eine Einzelpraxis. Invasive Eingriffe, Endoskopien oder Laborarbeiten erfordern spezifische Hygieneregeln, die im Plan detailliert beschrieben sein müssen. Eine Unterstützung durch einen externen Hygieneberater oder Krankenhaushygieniker ist bei einem MVZ besonders empfehlenswert.
Ärzteversichert weist darauf hin, dass Hygienedefizite neben Bußgeldern und behördlichen Auflagen auch erhebliche Haftungsrisiken begründen. Im Fall eines nosokomialen Infektionsereignisses wird der Hygieneplan als zentrale Dokumentation geprüft. Ein vollständiger und aktueller Hygieneplan ist daher auch für den Versicherungsschutz des MVZ unverzichtbar.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Hygieneleitfaden für Arztpraxen
- Gesetze im Internet – Infektionsschutzgesetz IfSG
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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