Ärzte üben häufig neben ihrer Haupttätigkeit Nebentätigkeiten aus, etwa als Gutachter, Referent, Honorararzt oder in der medizinischen Forschung. Jede dieser Tätigkeiten erfordert eine ordnungsgemäße Anmeldung und muss berufsrechtlich, steuerlich und versicherungsrechtlich korrekt eingeordnet werden. Diese Checkliste führt durch alle notwendigen Schritte.

Checkliste: Nebentätigkeit als Arzt anmelden

  • [ ] Nebentätigkeit auf Genehmigungspflicht durch Arbeitgeber oder Berufsordnung prüfen
  • [ ] Ärztekammer über die Art der geplanten Nebentätigkeit informieren
  • [ ] Steuerliche Anmeldung der Nebentätigkeit beim Finanzamt vornehmen (ggf. neue Steuernummer)
  • [ ] Umsatzsteuer-Pflicht der Nebentätigkeit prüfen (ärztliche Heilkunde in der Regel steuerfrei)
  • [ ] Berufshaftpflichtversicherung auf Deckung der Nebentätigkeit überprüfen
  • [ ] Sozialversicherungspflicht bei abhängiger Nebentätigkeit klären
  • [ ] Versorgungswerk über zusätzliche Einkünfte informieren, falls relevant
  • [ ] Nebentätigkeit im Arbeitsvertrag (bei angestellten Ärzten) auf Genehmigungsvorbehalt prüfen

Hinweise zur Umsetzung

Die häufigste Fehlerquelle bei Nebentätigkeiten von Ärzten ist die fehlende oder unvollständige versicherungsrechtliche Absicherung. Viele Berufshaftpflichtversicherungen decken nur die in der Police explizit genannten Tätigkeiten ab. Eine Gutachtertätigkeit oder eine Honorararztreise ist häufig nicht automatisch mitversichert und muss separat gemeldet oder eingeschlossen werden.

Ärzteversichert empfiehlt, vor Aufnahme jeder neuen Nebentätigkeit den eigenen Versicherungsschutz zu überprüfen. Insbesondere die Berufshaftpflichtversicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung können durch bestimmte Nebentätigkeiten beeinflusst werden. Eine frühzeitige Abstimmung mit dem Versicherungsmakler verhindert kostspielige Deckungslücken.

Quellen und weiterführende Informationen

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