Ärzte üben häufig Nebentätigkeiten aus: Gutachtertätigkeit, Belegarztverträge, Lehraufträge, Notarztdienste oder Tätigkeit in einer weiteren Praxis. Diese Tätigkeiten müssen je nach Beschäftigungsform beim Arbeitgeber genehmigt, steuerlich angemeldet und versicherungsrechtlich abgesichert werden. Diese Checkliste führt durch alle relevanten Schritte.
Die Checkliste
- Genehmigungspflicht beim Arbeitgeber prüfen: Angestellte Ärzte benötigen für Nebentätigkeiten oft die Genehmigung des Arbeitgebers. Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag und die Nebentätigkeitsklauseln. Ohne Genehmigung riskieren Sie eine Abmahnung.
- Berufsrechtliche Genehmigung der Ärztekammer prüfen: Manche Nebentätigkeiten (z.B. Belegarztverträge) müssen der zuständigen Ärztekammer gemeldet oder genehmigt werden. Informieren Sie sich bei Ihrer Kammer.
- Einkommensteuerliche Anmeldung beim Finanzamt: Einkünfte aus der Nebentätigkeit (sofern über dem Arbeitnehmerpauschbetrag oder Freigrenze) müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Bei selbstständiger Nebentätigkeit ggf. Gewerbe- oder Freiberufleranmeldung.
- Sozialversicherungspflicht der Nebentätigkeit klären: Wenn die Nebentätigkeit abhängig beschäftigt ist, können Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Bei geringfügiger Beschäftigung (Minijob) gelten vereinfachte Regelungen.
- Mehrfachbeschäftigung und Sozialversicherungsdeckel beachten: Bei mehreren sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen werden die Einkommen zusammengerechnet; der Gesamtbeitrag darf die Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigen.
- Berufshaftpflicht für die Nebentätigkeit prüfen: Prüfen Sie, ob Ihre bestehende Berufshaftpflicht die Nebentätigkeit abdeckt. Gutachtertätigkeit, Lehrtätigkeit und Belegarztverträge sind häufig nicht automatisch eingeschlossen.
- Versicherung der Betriebsstätte der Nebentätigkeit klären: Wenn Sie Räumlichkeiten für die Nebentätigkeit nutzen, muss eine entsprechende Haftpflichtversicherung bestehen.
- Arbeitszeit und Ruhezeiten einhalten: Auch Nebentätigkeiten unterliegen dem Arbeitszeitgesetz. Die Gesamtarbeitszeit (Haupt- plus Nebentätigkeit) darf die gesetzlichen Höchstgrenzen nicht überschreiten.
- Abgrenzung Freiberufler vs. Gewerbe prüfen: Gutachtertätigkeit und Lehrauftrag sind in der Regel freiberuflich; gewerbliche Tätigkeiten (z.B. Betrieb einer Gesundheits-App) könnten gewerbesteuerpflichtig sein.
- Versorgungswerk informieren: Bei einer zweiten Tätigkeit außerhalb des ärztlichen Versorgungswerks muss geprüft werden, ob die Mitgliedschaft im Versorgungswerk Konsequenzen hat.
Typische Fehler
Arbeitgebernebentätigkeitsverbot ignoriert: Wer ohne Genehmigung eine Nebentätigkeit aufnimmt und das dem Arbeitgeber bekannt wird, riskiert Abmahnung oder Kündigung.
Berufshaftpflicht nicht angepasst: Eine Nebentätigkeit ohne entsprechende Haftpflichtdeckung ist ein erhebliches Haftungsrisiko.
Einnahmen nicht versteuert: Nebeneinkünfte, die nicht in der Steuererklärung angegeben werden, führen zu Steuernachzahlungen, Zinsen und ggf. Steuerhinterziehungsvorwürfen.
Fazit
Nebentätigkeiten sind für Ärzte attraktiv, müssen aber sorgfältig angemeldet und abgesichert werden. Ärzteversichert überprüft auf Wunsch den Versicherungsschutz für Nebentätigkeiten. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
- Bundesärztekammer – Berufsrecht
- BMF – Nebeneinkünfte
- Deutsche Rentenversicherung – Mehrfachbeschäftigung
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