Wenn eine Arztpraxis neues medizinisches Fachpersonal einstellt, können sich Änderungen bei den abrechenbaren Leistungen ergeben, da bestimmte EBM-Ziffern an die Qualifikation des erbringenden Personals gebunden sind. Eine frühzeitige Überprüfung der Abrechnungscodes vermeidet Fehlabrechnungen und Rückforderungen durch die Kassenärztliche Vereinigung. Diese Checkliste hilft, die Abrechnungssituation bei einer Personaleinstellung systematisch zu prüfen.
Checkliste: Personal-Einstellung – Abrechnungscodes prüfen für Ärzte
- [ ] Qualifikation des neuen Mitarbeiters auf abrechnungsrelevante Zusatzbezeichnungen prüfen
- [ ] EBM-Leistungen identifizieren, die durch den neuen Mitarbeiter erstmals oder häufiger erbracht werden
- [ ] KV über die Einstellung von angestellten Ärzten oder qualifiziertem Fachpersonal informieren
- [ ] Genehmigungen für genehmigungspflichtige Leistungen des neuen Mitarbeiters bei der KV beantragen
- [ ] Praxisverwaltungssystem mit den neuen Arztnummern oder Qualifikationsnachweisen aktualisieren
- [ ] Delegationsfähige Leistungen klären und im Praxisablauf entsprechend zuordnen
- [ ] Abrechnungsverantwortliche Mitarbeiterin über neue Leistungen und Ziffern informieren
- [ ] Erste Quartalsabrechnung nach der Einstellung auf Plausibilität prüfen
Hinweise zur Umsetzung
Im EBM sind viele Leistungen an bestimmte Qualifikationen oder Genehmigungen gebunden. Ein angestellter Arzt mit einer Weiterbildungsermächtigung oder einer Zusatzqualifikation kann Leistungen abrechnen, die dem bisherigen Praxisteam nicht zugänglich waren. Diese neuen Abrechnungsmöglichkeiten sollten gezielt genutzt werden, erfordern aber eine korrekte Einrichtung im Praxisverwaltungssystem und eine Information der KV.
Ärzteversichert empfiehlt, bei der Einstellung von angestellten Ärzten auch die Berufshaftpflichtversicherung der Praxis zu überprüfen. In der Regel erstreckt sich die Betriebshaftpflicht der Praxis auf alle angestellten Mitarbeiter, sofern diese im Rahmen ihrer Anstellung handeln. Es sollte jedoch geprüft werden, ob der neue Kollege über eine eigene Berufshaftpflicht verfügt und ob diese neben dem Praxisschutz erforderlich ist.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – EBM-Abrechnungsvoraussetzungen und Qualifikationen
- Bundesärztekammer – Delegation ärztlicher Leistungen
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →