Jede Personaleinstellung in einer Arztpraxis ist ein Anlass, die Brandschutzorganisation zu überprüfen und das neue Teammitglied vollständig in die Brandschutzmaßnahmen einzuweisen. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, alle Mitarbeiter über Brandschutzmaßnahmen und Fluchtwege zu unterweisen. Diese Checkliste hilft, den Brandschutz bei einer Personaleinstellung systematisch zu kontrollieren.

Checkliste: Personal-Einstellung – Brandschutz kontrollieren für Ärzte

  • [ ] Neuen Mitarbeiter vor Arbeitsaufnahme über Brandschutzmaßnahmen und Fluchtwege unterweisen
  • [ ] Brandschutzunterweisung dokumentieren und von Mitarbeiter unterschreiben lassen
  • [ ] Prüfen, ob mit der neuen Personalgröße zusätzliche Brandschutzbeauftragte bestellt werden müssen
  • [ ] Brandschutzordnung der Praxis auf Aktualität überprüfen und ggf. anpassen
  • [ ] Anzahl und Position der Feuerlöscher auf die aktuelle Raumsituation und Personenzahl abstimmen
  • [ ] Sammelplatz für Evakuierungen kommunizieren und im Praxisplan kennzeichnen
  • [ ] Fluchtwegpläne auf Aktualität prüfen und bei Raumveränderungen aktualisieren
  • [ ] Nächste Brandschutzübung mit dem gesamten Team inklusive neuem Mitarbeiter planen

Hinweise zur Umsetzung

Die Arbeitsstättenverordnung und das Arbeitsschutzgesetz verpflichten Arbeitgeber, alle Beschäftigten bei der Einstellung und bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen über Sicherheitsmaßnahmen zu unterweisen. Die Brandschutzunterweisung ist dabei ein Pflichtbestandteil. Die Unterweisung muss dokumentiert werden und sollte konkrete Inhalte wie den Umgang mit Feuerlöschern, Alarmierungswege und das Verhalten im Brandfall umfassen.

Ärzteversichert empfiehlt, die Gebäude- und Inhaltsversicherung der Praxis bei jeder Personalerweiterung auf ausreichende Deckungssummen zu prüfen. Mit mehr Mitarbeitern steigen in der Regel auch die Werte in der Praxis und die Nutzungsintensität der Räume. Eine jährliche Überprüfung der Versicherungssummen in Abstimmung mit dem Versicherungsmakler schützt vor Unterversicherung im Schadensfall.

Quellen und weiterführende Informationen

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