Wenn Ärzte pflegebedürftige Angehörige betreuen, geraten Beruf und private Fürsorge schnell in Konflikt. Eine frühzeitige Organisation aller rechtlichen, finanziellen und pflegerischen Aspekte entlastet und schafft Handlungssicherheit. Diese Checkliste gibt Ärzten einen strukturierten Einstieg in die Pflegeorganisation.

Checkliste: Pflege von Angehörigen organisieren

  • [ ] Pflegegrad beim Medizinischen Dienst beantragen (Antrag bei der Pflegekasse)
  • [ ] Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung prüfen oder neu ausstellen lassen
  • [ ] Ambulante Pflegedienste recherchieren und Kapazitäten erfragen
  • [ ] Häusliche Pflege: Wohnsituation anpassen (barrierefreier Umbau, technische Hilfsmittel)
  • [ ] Pflegegeld oder Pflegesachleistungen bei der Pflegekasse beantragen
  • [ ] Entlastungsleistungen (bis zu 125 Euro monatlich ab Pflegegrad 1) nutzen
  • [ ] Arbeitgeber oder KV über Pflegezeit informieren (Pflegezeitgesetz, FPfZG)
  • [ ] Eigene Vorsorge (BU, Altersvorsorge) auf Auswirkungen durch Pflegezeit prüfen

Hinweise zur Umsetzung

Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) gibt Beschäftigten das Recht auf bis zu sechs Monate unbezahlte Freistellung zur Pflege naher Angehöriger, für niedergelassene Ärzte gelten entsprechende vertragliche Regelungen in der Gemeinschaftspraxis oder im MVZ. Darüber hinaus kann das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) eine Reduzierung der Arbeitszeit auf bis zu 15 Wochenstunden über bis zu 24 Monate ermöglichen. Beide Optionen sollten frühzeitig mit der Praxisleitung oder dem Arbeitgeber besprochen werden.

Die Übernahme von Pflegeaufgaben kann die eigene finanzielle Absicherung gefährden, wenn Einkommensausfälle auf unzureichende Versicherungsleistungen treffen. Ärzteversichert analysiert auf Wunsch, ob bestehende Berufsunfähigkeits- und Krankentagegeldversicherungen ausreichend auf eine vorübergehende Teilzeitphase ausgerichtet sind, und passt den Schutz bei Bedarf an.

Quellen und weiterführende Informationen

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