Beim Wechsel der privaten Krankenversicherung werden umfangreiche Gesundheitsdaten an den neuen Versicherer übermittelt, was datenschutzrechtliche Sorgfalt erfordert. Als Arzt und zugleich Patient sind Ärzte dabei in einer doppelten Rolle und müssen sowohl eigene Datenschutzrechte als auch die korrekte Weitergabe sensibler Gesundheitsdaten im Blick behalten. Diese Checkliste unterstützt beim datenschutzkonformen PKV-Wechsel.
Checkliste: Datenschutz beim PKV-Wechsel beachten
- [ ] Gesundheitsfragebogen des neuen Versicherers wahrheitsgemäß und vollständig ausfüllen
- [ ] Schweigepflichtentbindung für behandelnde Ärzte nur in notwendigem Umfang erteilen
- [ ] Anforderung von Arztberichten durch den neuen Versicherer auf Umfang und Zweck prüfen
- [ ] Datenschutzerklärung des neuen Versicherers vor Vertragsunterzeichnung lesen
- [ ] Alten Versicherer über Kündigung informieren und Löschung nicht mehr benötigter Daten anfordern
- [ ] Keine vollständigen Krankenakten an Versicherungen übermitteln, wenn ein Arztbericht ausreicht
- [ ] Widerspruchsrecht bei nicht erforderlicher Datenverarbeitung kennen und nutzen
- [ ] Datenschutzbeauftragten oder Rechtsanwalt bei unklaren Datenübermittlungsanfragen einschalten
Hinweise zur Umsetzung
Gesundheitsdaten gehören zu den besonders schützenswerten personenbezogenen Daten gemäß Art. 9 DSGVO. Versicherungen dürfen diese Daten nur in dem Umfang erheben und verarbeiten, der für die Vertragsprüfung und -abwicklung notwendig ist. Ärzte als Versicherte haben das Recht auf Auskunft über gespeicherte Daten gemäß Art. 15 DSGVO und können bei unberechtigter Datenverarbeitung Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde einlegen.
Ärzteversichert begleitet PKV-Wechsel transparent und erklärt, welche Gesundheitsangaben für die Risikoprüfung wirklich notwendig sind. So werden keine unnötigen Daten preisgegeben und gleichzeitig alle Pflichten zur vorvertraglichen Anzeige (§ 19 VVG) zuverlässig erfüllt, um spätere Leistungsprobleme durch Anzeigepflichtverletzungen zu vermeiden.
Quellen und weiterführende Informationen
- Gesetze im Internet – Art. 9 DSGVO
- PKV-Verband – Datenschutz bei der privaten Krankenversicherung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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