Wenn Patienten ihre private Krankenversicherung wechseln, kann dies Auswirkungen auf die bestehenden Honorarvereinbarungen mit der Praxis haben. Da unterschiedliche PKV-Gesellschaften verschiedene Erstattungskonditionen bieten, ist es sinnvoll, Honorarvereinbarungen im Kontext eines Patientenwechsels zu überprüfen. Diese Checkliste hilft, den PKV-Wechsel von Patienten abrechnungstechnisch korrekt abzuwickeln.
Checkliste: PKV-Wechsel – Honorarvereinbarungen prüfen für Ärzte
- [ ] Bestehende Honorarvereinbarungen mit dem Patienten auf Gültigkeit und Schriftlichkeit prüfen
- [ ] Klären, ob die Vereinbarung an den bisherigen Versicherer gebunden war oder personenbezogen gilt
- [ ] Neue Versicherungspolizze des Patienten auf Leistungsumfang und Erstattungsgrenzen prüfen
- [ ] Ggf. neue Honorarvereinbarung mit dem Patienten abschließen, falls der alte Tarif nicht mehr gilt
- [ ] Alle Änderungen schriftlich mit dem Patienten vereinbaren und von diesem unterzeichnen lassen
- [ ] PVS auf die neuen Versicherungsdaten des Patienten aktualisieren
- [ ] Abrechnungshistorie des Patienten auf mögliche Änderungen durch den Versichererwechsel prüfen
- [ ] Offene Rechnungen aus der Zeit des alten Versicherers korrekt dem ursprünglichen Versicherer zuordnen
Hinweise zur Umsetzung
Honorarvereinbarungen bei Privatpatienten sind personenbezogen und gelten grundsätzlich unabhängig vom Versicherer. Allerdings kann ein Wechsel des Versicherers dazu führen, dass bestimmte Leistungen vom neuen Tarif nicht mehr erstattet werden. Wenn Patienten darüber nicht informiert sind, entstehen Erwartungsdiskrepanzen, die zu Konflikten führen können. Ein proaktives Gespräch mit dem Patienten beim Versichererwechsel ist empfehlenswert.
Ärzteversichert empfiehlt, Abrechnungskonflikte mit Patienten durch klare und transparente Kommunikation zu vermeiden. Wenn Honorarvereinbarungen und Erstattungsgrenzen frühzeitig besprochen werden, reduziert sich das Risiko von Zahlungsverweigerungen und Rückforderungsansprüchen erheblich. Eine Rechtsschutzversicherung für Ärzte sichert die Durchsetzung berechtigter Honoraransprüche im Streitfall ab.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – GOÄ und Honorarrecht
- PKV-Verband – Leistungserstattung im Tarifwechsel
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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