Ein PKV-Wechsel von Praxispatienten ist ein guter Anlass, auch den Hygieneplan der Praxis auf Aktualität zu überprüfen. Da PKV-Patienten häufig höhere Ansprüche an Hygiene und Praxisstandards stellen und ggf. andere Leistungen in Anspruch nehmen, sollte der Hygieneplan regelmäßig angepasst werden. Diese Checkliste verbindet PKV-Wechselprozesse mit der Hygienesicherung.
Checkliste: PKV-Wechsel – Hygieneplan aktualisieren für Ärzte
- [ ] Aktuellen Hygieneplan auf Vollständigkeit und letzte Aktualisierung prüfen
- [ ] Hygieneanforderungen für neu angebotene Leistungen (z.B. IGeL) in den Plan aufnehmen
- [ ] Reinigungspläne für Behandlungsräume auf aktuelle Empfehlungen des RKI überprüfen
- [ ] Mitarbeiterschulungen zu Hygienestandards dokumentieren und ggf. aktualisieren
- [ ] Desinfektionsmittel auf aktuelle Zulassungsliste der DGHM prüfen
- [ ] Entsorgungskonzept für medizinische Abfälle auf Aktualität überprüfen
- [ ] Datum der letzten Hygienebegehung durch das Gesundheitsamt notieren
- [ ] Hygieneplan mit Datum der Überarbeitung versehen und im Praxis aushängen
Hinweise zur Umsetzung
Der Hygieneplan einer Arztpraxis sollte mindestens jährlich, bei Änderungen der Leistungspalette oder nach behördlichen Anforderungen sofort aktualisiert werden. Die RKI-Empfehlungen zur Hygiene in Arztpraxen sind der Referenzstandard und werden regelmäßig aktualisiert. Ein veralteter Hygieneplan kann im Schadensfall als Pflichtverletzung gewertet werden.
Ärzteversichert weist darauf hin, dass die Haftpflichtversicherung im Schadensfall prüft, ob die Praxis ihre Hygienestandards eingehalten hat. Eine regelmäßig aktualisierte und vollständige Hygienedokumentation ist daher nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern auch ein wichtiger Baustein des Versicherungsschutzes. Eine dokumentierte Praxis ist im Ernstfall besser gestellt.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Hygieneleitfaden und RKI-Empfehlungen
- KBV – Hygienestandards in der Arztpraxis
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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