Im Rahmen der Praxisabgabe müssen alle offenen Abrechnungsvorgänge abgeschlossen und auf Korrektheit geprüft werden, bevor die Zulassung zurückgegeben wird. Fehlerhafte oder ausstehende Abrechnungen können zu Rückforderungen durch die KV führen und den Übergabeprozess erheblich verzögern. Diese Checkliste hilft, alle abrechnungsrelevanten Punkte vor der Praxisabgabe systematisch zu klären.
Checkliste: Abrechnungscodes bei der Praxisabgabe prüfen
- [ ] Alle laufenden Quartale vollständig abrechnen und fristgerecht einreichen
- [ ] Offene Behandlungsfälle abschließen oder an Nachfolger übergeben
- [ ] EBM-Ziffernkatalog auf zuletzt genutzte Sonderziffern und Genehmigungen prüfen
- [ ] Genehmigungen für Sonderleistungen (z.B. Akupunktur, EMDR) auf Nachfolger übertragen oder aufheben
- [ ] Plausibilitätsprüfung der letzten vier Quartale auf Auffälligkeiten durchführen
- [ ] KV auf ausstehende Rückforderungen oder schwebende Prüfverfahren ansprechen
- [ ] Honorarbescheide der letzten zwei Jahre archivieren und an Nachfolger übergeben
- [ ] Arzt- und Betriebsstättennummer nach Abgabe bei der KV abmelden
Hinweise zur Umsetzung
Die kassenärztliche Abrechnung nach EBM unterliegt einer zweistufigen Prüfung durch die KV (sachlich-rechnerische Richtigstellung und Plausibilitätskontrolle). Rückforderungen können auch nach Abgabe der Praxis noch geltend gemacht werden, weshalb eine sorgfältige Prüfung und vollständige Archivierung aller Abrechnungsunterlagen für mindestens zehn Jahre nach Abgabe notwendig ist. Offene Prüfverfahren sollten vor dem Übergabetermin vollständig geklärt sein.
Im Zusammenhang mit der Praxisabgabe ändern sich auch versicherungsrechtliche Verpflichtungen, insbesondere bei der Berufshaftpflicht, wo eine Nachhaftungsdeckung für bereits behandelte Patienten notwendig wird. Ärzteversichert unterstützt bei der rechtzeitigen Umstellung bestehender Policen auf eine geeignete Nachhaftungsversicherung, damit abgebende Ärzte auch nach dem Praxisende ausreichend geschützt sind.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Abrechnung
- Gesetze im Internet – SGB V
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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