Die Abgabe einer Arztpraxis ist ein vielschichtiger Prozess, der die Koordination zahlreicher Behörden, Institutionen und Berater erfordert. Wer frühzeitig alle relevanten Ansprechpartner identifiziert, kann die Praxisübergabe reibungslos und fristgerecht abwickeln. Diese Checkliste gibt Ärzten eine strukturierte Übersicht über alle wichtigen Kontaktstellen.

Checkliste: Praxisabgabe – Ansprechpartner klären für Ärzte

  • [ ] Kassenärztliche Vereinigung (KV) über geplante Praxisabgabe informieren und Verfahren klären
  • [ ] Ärztekammer für Änderungsmeldungen bei Approbation und Mitgliedschaft ansprechen
  • [ ] Steuerberater für Kaufpreisgestaltung und steuerliche Begleitung der Übergabe mandatieren
  • [ ] Rechtsanwalt für Praxisabgabe- und Kaufvertrag einschalten
  • [ ] Versorgungswerk über Beendigung der selbstständigen Tätigkeit informieren
  • [ ] Hausbank für Ablösung laufender Praxisdarlehen und Kontenauflösung kontaktieren
  • [ ] Versicherungsmakler für Kündigung bzw. Umschreibung aller Praxispolicen beauftragen
  • [ ] Nachfolger rechtzeitig über bestehende Verträge mit Lieferanten und Dienstleistern informieren

Hinweise zur Umsetzung

Bei der Praxisabgabe sind Fristen gegenüber der KV besonders kritisch: Zulassungen sind an den Zulassungsinhaber gebunden und können nicht einfach übertragen werden. Der Nachfolger muss selbst eine Zulassung beantragen, was Zeit in Anspruch nimmt. Eine frühzeitige Einbindung der KV mindestens zwölf Monate vor dem geplanten Übergabetermin ist daher ratsam.

Ärzteversichert empfiehlt, im Rahmen der Praxisabgabe alle laufenden Versicherungsverträge sorgfältig zu prüfen. Berufshaftpflichtversicherungen müssen häufig auch nach der Abgabe für einen bestimmten Zeitraum aufrechterhalten werden, um Ansprüche aus der vergangenen Tätigkeit abzudecken. Eine Beratung durch den Versicherungsmakler schützt vor unbeabsichtigten Deckungslücken.

Quellen und weiterführende Informationen

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