Bei der Praxisabgabe muss der Brandschutz vollständig dokumentiert und an den Nachfolger übergeben werden, um Haftungsrisiken im Übergangszeitraum zu minimieren. Veraltete oder fehlende Brandschutzkonzepte können dazu führen, dass der neue Inhaber unmittelbar nach der Übernahme mit behördlichen Auflagen konfrontiert wird. Diese Checkliste hilft, den Brandschutz im Rahmen der Praxisabgabe vollständig zu kontrollieren.
Checkliste: Brandschutz bei der Praxisabgabe kontrollieren
- [ ] Letzten Brandschutz-Prüfbericht vorlegen und an Nachfolger übergeben
- [ ] Prüfprotokoll des Feuerlöschers und nächsten Prüftermin dokumentieren
- [ ] Wartungsprotokoll der Brandmeldeanlage (sofern vorhanden) übergeben
- [ ] Flucht- und Rettungswegeplan auf Aktualität prüfen und übergeben
- [ ] Elektrische Anlagen auf aktuellen Prüfnachweis kontrollieren (E-Check)
- [ ] Lagerung gefährlicher Stoffe (medizinische Gase, Desinfektionsmittel) dokumentiert übergeben
- [ ] Letzte behördliche Brandschutzbegehung und Auflagenstatus dokumentieren
- [ ] Brandschutzverantwortung ab Übergabedatum schriftlich auf Nachfolger übertragen
Hinweise zur Umsetzung
Die Übergabe von Brandschutznachweisen ist im Kaufvertrag ausdrücklich zu regeln, um spätere Streitigkeiten über den Zustand der Praxis bei Übergabe zu vermeiden. Fehlen Prüfprotokolle oder ist die elektrische Anlage nicht aktuell geprüft, kann dies Gewährleistungsansprüche des Käufers begründen. Beide Parteien profitieren von einer lückenlosen Dokumentation, die den tatsächlichen Zustand der Praxis zum Übergabezeitpunkt eindeutig belegt.
Im Zuge der Praxisabgabe sollten auch die Gebäude- und Inhaltsversicherungen auf den Übergabezeitpunkt abgestimmt werden, damit weder Doppelversicherungen entstehen noch ein versicherungsfreier Zeitraum. Ärzteversichert koordiniert auf Wunsch alle versicherungsrelevanten Aspekte der Praxisübergabe und stellt sicher, dass Verkäufer und Käufer gleichermaßen abgesichert sind.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Praxisstandards und Sicherheit
- GDV – Gebäude- und Inhaltsversicherung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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