Bestehende Honorarvereinbarungen mit Privatpatienten und Selbstzahlern sind beim Übergang einer Praxis nicht automatisch auf den Nachfolger übertragbar und müssen vor der Abgabe geprüft und geregelt werden. Laufende Behandlungsverträge auf Privatbasis können zu Rechtsfragen führen, wenn der Nachfolger übernimmt, ohne die zugrunde liegenden Vereinbarungen zu kennen. Diese Checkliste hilft, alle Honorarvereinbarungen vor der Praxisabgabe transparent zu machen.

Checkliste: Honorarvereinbarungen bei der Praxisabgabe prüfen

  • [ ] Alle laufenden schriftlichen Honorarvereinbarungen mit Privatpatienten zusammenstellen
  • [ ] Wahlleistungsvereinbarungen auf Übertragbarkeit auf den Nachfolger prüfen
  • [ ] Offene GOÄ-Rechnungen vollständig stellen und vor Abgabe einziehen
  • [ ] Vereinbarungen mit Berufskollegen (z.B. Vertretungshonorare) schriftlich auflösen oder übertragen
  • [ ] Vereinbarungen mit Laboren, Krankenhäusern und Kooperationspartnern sichten und informieren
  • [ ] Patientinnen und Patienten mit laufenden Sondervereinbarungen über Inhaberwechsel informieren
  • [ ] KV über Beendigung von genehmigungspflichtigen Sonderleistungen informieren
  • [ ] Honorarstruktur und Liquiditätsentwicklung für den Kaufpreis-Nachweis dokumentieren

Hinweise zur Umsetzung

Honorarvereinbarungen mit Privatpatienten sind personenbezogene Verträge zwischen dem behandelnden Arzt und dem Patienten. Mit dem Inhaberwechsel erlöschen diese Vereinbarungen nicht automatisch, aber der neue Inhaber ist nicht an frühere Konditionen gebunden und sollte eigene Vereinbarungen treffen. Im Interesse einer reibungslosen Praxisübergabe empfiehlt es sich, Patienten mit Sondervereinbarungen aktiv zu kontaktieren und die neue Vertragssituation zu klären.

Rückständige Forderungen aus GOÄ-Rechnungen können erhebliche finanzielle Auswirkungen haben und sollten im Kaufpreis berücksichtigt oder vor der Übergabe eingezogen werden. Ärzteversichert unterstützt auf Wunsch bei der Analyse von Risiken und Absicherungsmöglichkeiten im Übergabeprozess und empfiehlt geeignete Policen für offene Forderungsausfälle.

Quellen und weiterführende Informationen

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