Bei der Abgabe einer Arztpraxis sind Ärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung frühzeitig und korrekt zu informieren. Versäumnisse bei diesen Meldungen können zu rechtlichen Problemen, Honorarrückforderungen oder behördlichen Konsequenzen führen. Diese Checkliste gibt eine strukturierte Übersicht über alle notwendigen Meldungen bei Kammer und KV.

Checkliste: Praxisabgabe – Kammer/KV informieren für Ärzte

  • [ ] KV über geplantes Ende der kassenärztlichen Tätigkeit mit ausreichend Vorlauf informieren
  • [ ] Zulassungsverzichtserklärung beim Zulassungsausschuss der KV form- und fristgerecht einreichen
  • [ ] BSNR (Betriebsstättennummer) und LANR (Arztnummer) für Abrechnung bis zum letzten Tag nutzen
  • [ ] Abrechnung aller offenen Leistungen vor dem Stichtag vollständig einreichen
  • [ ] Ärztekammer über das Ende der selbstständigen Niederlassung informieren
  • [ ] Mitgliedschaft in der Ärztekammer auf neuen Status (z.B. angestellt oder Ruhestand) umstellen
  • [ ] Versorgungswerk über Beendigung der selbstständigen Tätigkeit und ggf. Rentenbeginn informieren
  • [ ] Alle Änderungsmeldungen schriftlich einreichen und Eingangsbestätigungen archivieren

Hinweise zur Umsetzung

Die korrekte Abmeldung bei KV und Kammer ist nicht nur eine formale Pflicht, sondern hat auch finanzielle Folgen. Wer die Abmeldung versäumt, zahlt weiterhin Beiträge und riskiert Honorarrückforderungen für Leistungen, die nach dem faktischen Betriebsende abgerechnet wurden. Gleichzeitig muss der Übergang zur KV des Nachfolgers nahtlos gestaltet sein, um eine Versorgungslücke zu vermeiden.

Ärzteversichert empfiehlt, parallel zu den behördlichen Meldungen auch die Versicherungen korrekt abzuwickeln. Die Berufshaftpflichtversicherung sollte nicht sofort mit der Praxisabgabe enden, da Ansprüche aus der ärztlichen Tätigkeit noch Jahre später geltend gemacht werden können. Eine Nachhaftungsversicherung schützt in diesem Zeitraum vor unerwarteten Schadensersatzforderungen.

Quellen und weiterführende Informationen

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