Beim Übergabeprozess einer Arztpraxis müssen alle sicherheitsrelevanten Konzepte geprüft, übergeben oder aktualisiert werden, damit der Nachfolger ohne Unterbrechung sicher weiterarbeiten kann. Ein fehlendes oder veraltetes Notfallkonzept kann haftungsrechtliche Konsequenzen haben und Patienten gefährden. Diese Checkliste hilft, das Notfallkonzept bei der Praxisabgabe vollständig zu sichten.

Checkliste: Notfallkonzept bei der Praxisabgabe prüfen

  • [ ] Bestehenden Notfallplan auf Aktualität prüfen (Notrufnummern, zuständige Kliniken)
  • [ ] Notfallkoffer und Defibrillator auf Vollständigkeit und Verfallsdaten kontrollieren
  • [ ] Wartungsprotokoll des Defibrillators dokumentieren und an Nachfolger übergeben
  • [ ] Reanimationsunterweisung des Praxispersonals nachweisbar dokumentieren
  • [ ] Handlungsanweisungen für häufige Praxisnotfälle (anaphylaktischer Schock, Herzstillstand) übergeben
  • [ ] Zuständigen Rettungsdienst und nächste Notaufnahme schriftlich hinterlegen
  • [ ] Notfallplan für Stromausfall und IT-Ausfall aktualisieren und übergeben
  • [ ] Haftungsübergang für den Zeitraum bis zur vollständigen Übernahme schriftlich regeln

Hinweise zur Umsetzung

Die Ausstattung mit einem funktionsfähigen Notfallset ist nach den Empfehlungen der Bundesärztekammer für alle Arztpraxen verbindlich. Dazu gehören unter anderem Adrenalin zur Behandlung anaphylaktischer Reaktionen, Infusionslösungen und ein Defibrillator. Die Übergabe des Notfallkonzepts sollte schriftlich dokumentiert und von beiden Parteien (Übergeber und Übernehmer) unterzeichnet werden, um spätere Haftungsfragen eindeutig zu klären.

Mit dem Wechsel des Praxisinhabers ändert sich auch der Versicherungsschutz für praxisbezogene Haftpflichtansprüche. Ärzteversichert begleitet den Übergang und stellt sicher, dass weder der abgebende noch der übernehmende Arzt in einem haftpflichtrechtlichen Vakuum steht, indem bestehende Policen rechtzeitig angepasst oder eine Übergangslösung vereinbart wird.

Quellen und weiterführende Informationen

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