Die Abgabe einer Arztpraxis hat erhebliche steuerliche Auswirkungen, die ohne fachkundige Beratung zu unnötigen Steuerzahlungen führen können. Ein erfahrener Steuerberater sollte daher möglichst früh in den Abgabeprozess eingebunden werden. Diese Checkliste zeigt, bei welchen Schritten der Steuerberater besonders wichtig ist.

Checkliste: Praxisabgabe – Steuerberater einbeziehen für Ärzte

  • [ ] Steuerberater frühzeitig über geplante Praxisabgabe informieren und Zeitplanung abstimmen
  • [ ] Praxisbewertung mit steuerlicher Perspektive auf Kaufpreisgestaltung durchführen lassen
  • [ ] Steuerliche Begünstigung des Veräußerungsgewinns nach §§ 16, 34 EStG prüfen lassen
  • [ ] Nutzung des Freibetrags nach § 16 Abs. 4 EStG (bis zu 45.000 Euro) abstimmen
  • [ ] Fünftelregelung für Veräußerungserlös auf Vorteilhaftigkeit prüfen lassen
  • [ ] Abschlussbilanzen und Übergabe der Buchführung an Nachfolger koordinieren
  • [ ] Auflösung von Rückstellungen und steuerliche Folgen beim Übergang besprechen
  • [ ] Besteuerung laufender Honorarforderungen beim Übergang regeln

Hinweise zur Umsetzung

Der Veräußerungsgewinn beim Praxisverkauf kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich stark begünstigt werden: Ab dem vollendeten 55. Lebensjahr oder bei dauernder Berufsunfähigkeit gilt ein einmaliger Freibetrag von bis zu 45.000 Euro nach § 16 Abs. 4 EStG. Zusätzlich kann die Fünftelregelung nach § 34 EStG die steuerliche Belastung erheblich senken. Diese Gestaltungsmöglichkeiten müssen rechtzeitig geplant werden.

Ärzteversichert empfiehlt, im Rahmen der Praxisabgabe auch den Versicherungsschutz steuerlich zu optimieren. Die Beiträge für eine weiter laufende Berufshaftpflichtversicherung nach der Abgabe können unter Umständen noch als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Eine enge Abstimmung zwischen Steuerberater und Versicherungsmakler vermeidet unnötige Kosten im Übergangsjahr.

Quellen und weiterführende Informationen

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