Wer seine Praxis übergeben oder verkaufen möchte, braucht einen realistischen Marktwert als Verhandlungsgrundlage. Eine Praxisbewertung ist auch bei Scheidungen, Erbschaften oder der Aufnahme eines Partners relevant. Ohne neutrale Bewertung durch einen zertifizierten Gutachter riskieren Ärzte, ihre Praxis zu verschenken oder Kaufinteressenten zu verschrecken. Diese Checkliste bereitet Sie optimal auf die Bewertung vor.
Die Checkliste
- Bewertungsanlass klären: Definieren Sie, ob die Bewertung für einen Verkauf, eine Partnerschaft, steuerliche Zwecke oder einen Erbfall benötigt wird – der Anlass beeinflusst die Methodik.
- Geeigneten Gutachter auswählen: Beauftragen Sie einen zertifizierten Praxisbewerter, idealerweise mit KBV-Zertifizierung oder Erfahrung in der AWA-Methode (Ärztliche Wertermittlungsanalyse).
- Betriebswirtschaftliche Auswertungen der letzten 3–5 Jahre bereitstellen: Reichen Sie Einnahmen-Überschuss-Rechnungen (EÜR) oder Bilanzen inkl. GuV vollständig ein.
- Inventarliste mit aktuellen Zeitwerten erstellen: Erfassen Sie alle medizinischen Geräte, Möbel und IT-Ausstattung mit Kaufdatum, Kaufpreis und aktuellem Zeitwert.
- Patientenstruktur dokumentieren: Bereiten Sie Angaben zur Fallzahl, Altersstruktur und Kassenanteil vor. Ein stabiler, übertragbarer Patientenstamm erhöht den Goodwill erheblich.
- Personalsituation darstellen: Dokumentieren Sie Mitarbeiterzahl, Qualifikationen, Betriebszugehörigkeit und Gehaltsniveau – das Personal ist ein wesentlicher Wertfaktor.
- Standortdaten aufbereiten: Stellen Sie Angaben zur Lage, Verkehrsanbindung, Konkurrenz im Umfeld und Mietvertragslaufzeit zusammen.
- Zulassungsstatus klären: Halten Sie fest, ob und wie viele Arztsitze vorhanden sind, und ob diese im gesperrten oder offenen Planungsbereich liegen.
- Sonderleistungen und Selektivverträge benennen: IGeL-Leistungen, IV-Verträge oder Honorarvereinbarungen können den Praxiswert positiv beeinflussen.
- Steuerrelevante Unterlagen bereithalten: Steuerbescheide, aktuelle Verbindlichkeiten und laufende Leasingverträge gehören zum Bewertungspaket.
- Vergleichswerte recherchieren: Fragen Sie bei der KBV-Praxisbörse oder Ärztekammer nach vergleichbaren Transaktionen in Ihrer Region und Fachrichtung.
Typische Fehler
- Nur den Substanzwert berücksichtigen: Der Goodwill (Patientenstamm, Standort, Ruf) macht bei gut laufenden Praxen oft 50–70 % des Gesamtwertes aus – wer ihn ignoriert, verschenkt bares Geld.
- Veraltete Inventarlisten einreichen: Geräte, die abgeschrieben sind oder nicht mehr genutzt werden, verzerren das Bild. Eine aktuelle, gepflegte Liste ist Pflicht.
- Bewertung ohne Steuerberater angehen: Die steuerliche Behandlung des Veräußerungsgewinns sollte parallel zur Bewertung geklärt werden.
Fazit
Eine sorgfältig vorbereitete Praxisbewertung sichert eine faire Verhandlungsposition und schützt vor Unter- oder Überbewertung. Ärzteversichert unterstützt Sie dabei, die richtigen Ansprechpartner zu finden und Ihre Praxis in der Übergabephase optimal abzusichern. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
- KBV: Praxisbörse und Bewertungsmethodik
- Bundesärztekammer: Hinweise zur Praxisübergabe und -bewertung
- BMF: Steuerliche Aspekte der Praxisveräußerung
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