Brandschutzanforderungen für Arztpraxen gehen über die allgemeinen Gebäudevorschriften hinaus, da medizinische Gase, elektrische Geräte und schutzbedürftige Patienten besondere Risiken darstellen. Die Einhaltung aller Brandschutzvorschriften ist Zulassungsvoraussetzung und schützt Patienten sowie Personal. Diese Checkliste hilft bei der systematischen Überprüfung zum Praxisstart.

Checkliste: Brandschutz bei der Praxisgründung kontrollieren

  • [ ] Bauordnungsrechtliche Anforderungen des Bundeslandes für medizinische Einrichtungen klären
  • [ ] Rauchmelder in allen Räumen inkl. Lager und Technikraum installieren
  • [ ] Handfeuerlöscher in ausreichender Anzahl und Klasse (ABC) anbringen und protokollieren
  • [ ] Flucht- und Rettungswegeplan erstellen und gut sichtbar aushängen
  • [ ] Notausgänge kennzeichnen und frei von Hindernissen halten
  • [ ] Lagerung und Kennzeichnung medizinischer Gase gemäß TRGS 510 prüfen
  • [ ] Elektrische Anlagen durch zugelassenen Fachbetrieb abnehmen und zertifizieren lassen
  • [ ] Brandschutzbegehung durch zuständige Behörde oder Sachverständigen veranlassen

Hinweise zur Umsetzung

Die Anforderungen an den Brandschutz sind in den Landesbauordnungen geregelt und werden durch spezifische Vorschriften für Arztpraxen (z.B. Musterbauordnung, MFPA-Richtlinie) ergänzt. Wer die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) als zuständigen Unfallversicherungsträger hat, sollte auch deren Präventionsangebote zu Brandschutz und Arbeitssicherheit nutzen. Regelmäßige Brandschutzübungen und die schriftliche Unterweisung aller Mitarbeiter sind Pflicht und sollten dokumentiert werden.

Eine lückenhafte Brandschutzausstattung kann zu Versicherungsproblemen führen, wenn im Schadensfall Obliegenheitsverletzungen festgestellt werden. Ärzteversichert prüft, ob bestehende Inhalts- und Gebäudeversicherungen die Anforderungen von Arztpraxen vollständig abdecken, und empfiehlt ergänzende Deckungsbausteine, die speziell auf medizinische Einrichtungen zugeschnitten sind.

Quellen und weiterführende Informationen

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