Die Information von Ärztekammer und Kassenärztlicher Vereinigung (KV) gehört zu den wichtigsten Pflichten bei der Praxisgründung. Ohne die entsprechenden Anmeldungen und Genehmigungen kann weder kassenärztlich abgerechnet noch eine Praxis rechtmäßig eröffnet werden. Diese Checkliste listet alle notwendigen Schritte zur Benachrichtigung der zuständigen Stellen.

Checkliste: Praxisgründung – Kammer/KV informieren für Ärzte

  • [ ] Mitgliedschaft bei der zuständigen Landesärztekammer anmelden
  • [ ] Approbationsurkunde und Facharzttitel bei der Ärztekammer hinterlegen
  • [ ] Zulassungsantrag bei der KV rechtzeitig vor dem geplanten Gründungsdatum stellen
  • [ ] Nachweis über geeignete Praxisräume und barrierefreien Zugang erbringen
  • [ ] Praxisschild und Bezeichnung nach Berufsordnung mit der Kammer abstimmen
  • [ ] Genehmigungen für besondere Leistungen (z.B. Röntgen, ambulante Operationen) beantragen
  • [ ] Abrechnungszulassung und BSNR (Betriebsstättennummer) bei der KV beantragen
  • [ ] LANR (Lebenslange Arztnummer) für die Abrechnung bei der KV anfordern

Hinweise zur Umsetzung

Die Zulassung durch die KV ist Voraussetzung für die Abrechnung gesetzlich krankenversicherter Patienten. Der Zulassungsausschuss tagt in der Regel viermal jährlich, weshalb Anträge frühzeitig eingereicht werden müssen. Bei Überversorgung in einer Region kann die Zulassung abgelehnt werden, sodass vorab eine Prüfung des Versorgungsgrades im Planungsbereich sinnvoll ist.

Ärzteversichert empfiehlt, die Kommunikation mit Kammer und KV gut zu dokumentieren und alle Eingangsbestätigungen aufzubewahren. Parallel zur behördlichen Anmeldung sollten alle notwendigen Versicherungen abgeschlossen werden, damit am Eröffnungstag vollständiger Schutz besteht. Eine frühzeitige Abstimmung mit dem Versicherungsmakler stellt sicher, dass keine Policen vergessen werden.

Quellen und weiterführende Informationen

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