Medizingeräte, EDV-Ausstattung, Einrichtungsgegenstände und der Praxisvorrat haben zusammen oft einen Wert von mehreren Hunderttausend Euro. Ein Brand, Einbruch oder Wasserschaden kann die Praxis über Nacht handlungsunfähig machen. Eine korrekt kalkulierte Inhaltsversicherung schützt vor dem finanziellen Totalverlust und sorgt dafür, dass der Betrieb schnell wieder aufgenommen werden kann.
Die Checkliste
- Vollständige Inventarliste erstellen: Erfassen Sie alle Gegenstände mit Kaufdatum, Kaufpreis und aktuellem Zeitwert: medizinische Geräte, Möbel, IT-Hardware, Software, Praxisbedarf und Vorräte.
- Neuwert- vs. Zeitwertersatz klären: Wählen Sie nach Möglichkeit einen Neuwert-Tarif, damit Sie im Schadensfall tatsächlich gleichwertigen Ersatz beschaffen können, nicht nur den abgeschriebenen Zeitwert.
- Versicherungssumme korrekt festsetzen: Unterversicherung ist ein häufiges Problem. Lassen Sie die Summe regelmäßig an den aktuellen Inventarwert anpassen, um die automatische Unterversicherungsklausel zu vermeiden.
- Gefahren prüfen und abdecken: Eine gute Praxisinhaltsversicherung umfasst Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasserschäden, Sturmschäden und ggf. Glasbruch.
- Elektronikversicherung für Medizingeräte prüfen: Hochwertige diagnostische Geräte (z. B. Ultraschall, Röntgen) können durch eine separate Elektronikversicherung gegen Kurzschluss, Bedienungsfehler und Maschinenschäden abgesichert werden.
- Betriebsunterbrechungsversicherung ergänzen: Wenn die Praxis nach einem Schaden temporär schließen muss, deckt eine Betriebsunterbrechungsversicherung den Ertragsausfall und laufende Fixkosten.
- Schlösser und Einbruchsicherung optimieren: Versicherer belohnen gute Sicherungsmaßnahmen (Alarmanlagen, Sicherheitsschlösser) mit günstigeren Prämien. Dokumentieren Sie vorhandene Sicherheitssysteme.
- Außenversicherung prüfen: Geräte, die in Patientenzimmern oder außerhalb der Praxis genutzt werden (z. B. Hausbesuche), sollten durch eine Außenversicherung mitgedeckt sein.
- Policen jährlich überprüfen: Neue Anschaffungen müssen der Versicherung gemeldet werden. Führen Sie eine laufende Inventardokumentation und aktualisieren Sie die Versicherungssumme jährlich.
- Schadensfallverhalten kennen: Notieren Sie die Schadenshotline und dokumentieren Sie im Schadenfall sofort mit Fotos und Zeugenaussagen, bevor Sie Aufräumarbeiten beginnen.
Typische Fehler
- Unterversicherung durch veraltete Inventarlisten: Wer seine Praxis vor zehn Jahren versichert hat und seitdem viel investiert hat, aber die Summe nicht angepasst hat, erhält im Schadensfall nur anteilige Entschädigung.
- Elektronikschäden nicht separat abgesichert: Eine Standard-Inhaltsversicherung deckt Bedienungsfehler oder elektronische Defekte oft nicht ab – eine Elektronikversicherung ist für gerätereiche Praxen unerlässlich.
- Betriebsunterbrechung vergessen: Wer den Ertragsausfall nach einem Schaden nicht versichert, muss laufende Kosten aus eigener Tasche zahlen.
Fazit
Richtig versichertes Praxisinventar schützt vor existenziellen finanziellen Schäden und sichert die Handlungsfähigkeit der Praxis. Ärzteversichert vergleicht für Sie die besten Inhaltsversicherungen und hilft, Schutzlücken zu schließen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
- GDV: Unternehmensversicherung – Inhaltsversicherung
- VVG: Versicherungsvertragsgesetz – Unterversicherung
- KBV: Praxisausstattung und Qualitätssicherung
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