Nach dem Abschluss eines Praxiskaufvertrags müssen Ärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung zeitnah informiert und alle behördlichen Zulassungsschritte abgeschlossen werden. Versäumnisse bei Fristen können den Kassensitz gefährden und erhebliche Verzögerungen beim Praxisstart verursachen. Diese Checkliste hilft, alle behördlichen Pflichten beim Praxiskauf systematisch abzuarbeiten.

Checkliste: Kammer und KV beim Praxiskauf informieren

  • [ ] Zulassungsantrag bei der Kassenärztlichen Vereinigung vollständig einreichen
  • [ ] Approbationsurkunde im Original oder beglaubigter Kopie vorlegen
  • [ ] Facharzturkunde (sofern zutreffend) beifügen
  • [ ] Eintragung in das Arztregister der zuständigen KV beantragen
  • [ ] Ärztekammer über Praxisaufnahme und neue Adresse informieren
  • [ ] Betriebsstättennummer (BSNR) und Arztnummer beim Zulassungsausschuss beantragen
  • [ ] Berufserlaubnisnachweis für eventuelle Assistenten bei der Kammer einreichen
  • [ ] Bankverbindung für KV-Abrechnungen hinterlegen und Abrechnungsunterlagen anfordern

Hinweise zur Umsetzung

Der Zulassungsausschuss der KV tagt in der Regel einmal im Quartal und entscheidet über die Nachbesetzung von Kassensitzen. Die Antragsfrist liegt je nach KV zwischen vier und acht Wochen vor der Sitzung, sodass eine sorgfältige Terminplanung unerlässlich ist. Wird der Antrag nicht fristgerecht oder unvollständig eingereicht, droht der Verlust des Kassensitzes an einen Mitbewerber.

Parallel zur behördlichen Anmeldung sollten alle praxisbezogenen Versicherungsverträge auf den neuen Inhaber umgestellt werden. Ärzteversichert prüft auf Wunsch bestehende Policen des Verkäufers auf Übernehmbarkeit und empfiehlt gegebenenfalls neue, auf die eigene Situation zugeschnittene Verträge, damit der Versicherungsschutz ab dem ersten Praxistag lückenlos besteht.

Quellen und weiterführende Informationen

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