Der Kauf einer Arztpraxis ist eine der größten Investitionen im Leben eines Mediziners und hat weitreichende steuerliche Folgen. Ein auf Heilberufe spezialisierter Steuerberater sollte daher von Anfang an in den Prozess eingebunden sein. Diese Checkliste zeigt, in welchen Phasen des Praxiskaufs der Steuerberater besonders gefragt ist.

Checkliste: Praxiskauf – Steuerberater einbeziehen für Ärzte

  • [ ] Steuerberater mit Expertise im Gesundheitswesen vor Kaufvertragsverhandlungen mandatieren
  • [ ] Steuerliche Due-Diligence-Prüfung der Zielpraxis beauftragen
  • [ ] Kaufpreisaufteilung zwischen Goodwill und materiellen Wirtschaftsgütern steuerlich optimieren
  • [ ] Finanzierungsstruktur (Darlehen, Eigenkapital) auf steuerliche Auswirkungen prüfen lassen
  • [ ] Umsatzsteuerliche Behandlung des Praxiskaufs (Geschäftsveräußerung im Ganzen) abklären
  • [ ] Übergangsregelungen für laufende Honorarforderungen des Vorgängers klären
  • [ ] Abschreibungspläne für übernommene Wirtschaftsgüter aufstellen lassen
  • [ ] Steuerliche Behandlung von Übernahmedarlehen und Zinsen besprechen

Hinweise zur Umsetzung

Die steuerliche Behandlung eines Praxiskaufs ist komplex: Die Kaufpreisaufteilung auf verschiedene Wirtschaftsgüter beeinflusst die künftigen Abschreibungen und damit die Steuerlast in den ersten Jahren nach der Übernahme. Ein erfahrener Steuerberater kann durch eine optimale Aufteilung erhebliche Steuervorteile sichern. Zudem muss geprüft werden, ob der Erwerb als Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG umsatzsteuerfrei gestaltet werden kann.

Ärzteversichert empfiehlt, auch den Versicherungsschutz beim Praxiskauf steuerlich zu berücksichtigen. Prämien für Berufshaftpflicht und Betriebsunterbrechungsversicherung sind als Betriebsausgaben absetzbar. Eine enge Abstimmung zwischen Steuerberater und Versicherungsmakler optimiert die Gesamtkosten der Praxisübernahme.

Quellen und weiterführende Informationen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →