Die Abrechnung mit Privatpatienten und Selbstzahlern nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bietet erhebliches Optimierungspotenzial – aber auch Fallstricke. Fehlerhafte oder unvollständige Abrechnung kostet Umsatz; eine zu aggressive Auslegung der GOÄ hingegen führt zu Beanstandungen durch PKV-Gesellschaften oder rechtlichen Auseinandersetzungen. Diese Checkliste hilft Ihnen, das richtige Gleichgewicht zu finden.

Die Checkliste

  1. GOÄ-Kenntnisse aktualisieren: Stellen Sie sicher, dass Sie und Ihre Mitarbeiter die aktuelle GOÄ-Systematik und die häufigsten Leistungsziffern Ihres Fachgebiets kennen. Nutzen Sie Kommentare der BÄK.
  1. Alle erbrachten Leistungen erfassen: Dokumentieren Sie jede erbrachte Leistung vollständig in der Patientenakte. Nur was dokumentiert ist, kann auch abgerechnet werden.
  1. Steigerungssätze korrekt begründen: Bei der Anwendung von Steigerungsfaktoren über dem Regelwert (2,3-fach ambulant) muss eine schriftliche Begründung in der Rechnung angegeben werden. Nutzen Sie eine individuelle, patientenbezogene Formulierung.
  1. Analoge Bewertungen (GOÄ § 6 Abs. 2) korrekt einsetzen: Neue Leistungen, die nicht in der GOÄ aufgelistet sind, können analog berechnet werden. Stimmen Sie dies mit dem GOÄ-Kommentar ab und formulieren Sie die Analogziffer nachvollziehbar.
  1. Zulässige Kombinationen prüfen: Viele Leistungen dürfen nicht gleichzeitig abgerechnet werden (Ausschlussregeln). Prüfen Sie regelmäßig die aktuellen Ausschlusshinweise der Bundesärztekammer.
  1. Privatliquidationszettel korrekt gestalten: Stellen Sie sicher, dass Rechnungen alle Pflichtangaben nach GOÄ § 12 enthalten: Datum, Diagnose, Leistungsziffer, Beschreibung, Steigerungssatz und ggf. Begründung.
  1. IGeL-Vereinbarungen vor Behandlung schriftlich schließen: Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) müssen vor Erbringung schriftlich vereinbart und der Preis transparent kommuniziert werden.
  1. Abrechnung zeitnah erstellen: Rechnungen sollten zeitnah nach der Behandlung ausgestellt werden. Verzögerungen von mehr als vier Jahren können zur Verjährung führen.
  1. Mahnwesen und Forderungsmanagement organisieren: Richten Sie einen strukturierten Prozess für offene Rechnungen ein – von der Zahlungserinnerung bis zum Inkasso oder gerichtlichen Mahnverfahren.
  1. Abrechnungsaudits durchführen: Lassen Sie Ihre Abrechnungspraxis regelmäßig durch einen GOÄ-Berater oder eine Abrechnungsgesellschaft prüfen, um Schwachstellen zu identifizieren.

Typische Fehler

  • Leistungen nicht oder unvollständig erfassen: Jede nicht dokumentierte Leistung ist bares Geld, das der Praxis entgeht – Vollständigkeit ist das A und O.
  • Fehlende Begründung beim erhöhten Steigerungssatz: Rechnungen ohne individuelle Begründung bei Steigerungssätzen über 2,3-fach werden von PKV-Gesellschaften häufig beanstandet.
  • IGeL ohne schriftliche Vereinbarung erbringen: Fehlende Vorab-Vereinbarungen können zu Forderungsausfällen führen, da Patienten die Zahlung verweigern können.

Fazit

Eine optimierte Privatabrechnung ist ein zentraler Hebel zur Ertragssteigerung in der Arztpraxis. Wer diese Checkliste konsequent umsetzt, steigert Umsatz und minimiert Abrechnungsrisiken. Ärzteversichert empfiehlt zudem, eine Rechtsschutzversicherung zu prüfen, die auch GOÄ-Streitigkeiten abdeckt. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen

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