Seit der Einführung von § 135a SGB V sind niedergelassene Vertragsärzte gesetzlich verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagementsystem (QM) einzuführen und weiterzuentwickeln. Wer dies vernachlässigt, riskiert Honorarabzüge und KV-Beanstandungen. Gleichzeitig bietet ein gut eingeführtes QM-System handfeste Vorteile für Patientensicherheit und Praxiseffizienz.
Die Checkliste
- Gesetzliche Grundlagen verstehen: Lesen Sie sich in § 135a SGB V und die QEP-Richtlinie der KBV ein. Entscheiden Sie sich für ein anerkanntes QM-System (z. B. QEP, ISO 9001, KPQM oder EPA).
- QM-Beauftragten benennen: Legen Sie fest, wer in Ihrer Praxis die QM-Koordination übernimmt – meist eine leitende MFA oder der Praxisinhaber selbst.
- IST-Analyse durchführen: Erfassen Sie den aktuellen Stand Ihrer Praxisabläufe, Prozesse, Zuständigkeiten und vorhandene Dokumentation. Identifizieren Sie Stärken und Verbesserungsbedarf.
- Prozesse dokumentieren: Erstellen Sie schriftliche Verfahrensanweisungen für alle wesentlichen Praxisprozesse: Patientenaufnahme, Terminmanagement, Hygiene, Notfallmanagement, Datenschutz und Abrechnung.
- Patientensicherheitsinstrumente einführen: Implementieren Sie ein CIRS (Critical Incident Reporting System) und Beinahfehler-Meldewesen. Nutzen Sie das bundesweite CIRSmedical-Netzwerk.
- Hygienepläne und Präventionsmaßnahmen aktualisieren: Achten Sie darauf, dass Hygienepläne, Reinigungs- und Desinfektionspläne sowie medizinische Gerätewartungen lückenlos dokumentiert und aktuell sind.
- Patientenbefragungen durchführen: Regelmäßige Patientenbefragungen sind ein QM-Pflichtbestandteil. Nutzen Sie validierte Fragebögen und werten Sie die Ergebnisse im Team aus.
- Mitarbeiter schulen: Binden Sie alle Praxismitarbeiter in das QM-System ein. Regelmäßige Teambesprechungen und Schulungen sind dokumentationspflichtig.
- Jährliche QM-Berichte erstellen: Die KBV schreibt regelmäßige QM-Berichte vor. Dokumentieren Sie Zielerreichung, Maßnahmen und Verbesserungen systematisch.
- Zertifizierung anstreben (optional): Eine externe Zertifizierung (z. B. nach ISO 9001 oder QEP) stärkt das Vertrauen von Patienten und Kooperationspartnern und kann bei Praxisübergaben werterhöhend wirken.
Typische Fehler
- QM als bürokratische Pflicht behandeln: Ein rein formales QM ohne gelebte Praxiskultur bringt weder Qualitätsverbesserung noch schützt es vor Beanstandungen.
- Dokumentation veralten lassen: Verfahrensanweisungen müssen regelmäßig aktualisiert werden – veraltete Dokumente können im Haftungsfall nachteilig sein.
- Mitarbeiter nicht einbeziehen: Ein QM-System, das nur der Praxisinhaber kennt und das Team ignoriert, ist wirkungslos.
Fazit
Ein konsequent eingeführtes QM-System ist weit mehr als eine gesetzliche Pflicht: Es steigert die Patientensicherheit, verbessert Abläufe und schützt die Praxis vor Haftungsrisiken. Ärzteversichert empfiehlt, ein funktionierendes QM-System auch bei der Berufshaftpflichtprüfung positiv einzusetzen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
- KBV: QEP – Qualität und Entwicklung in Praxen
- § 135a SGB V – Verpflichtung zur Qualitätssicherung
- Bundesärztekammer: Qualitätssicherung in der Arztpraxis
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