Die QM-Zertifizierung einer Arztpraxis berührt auch die Beziehungen zur Kassenärztlichen Vereinigung und zur Ärztekammer. Beide Institutionen haben ein Interesse an der Qualitätssicherung und fordern in bestimmten Fällen Nachweise über den QM-Status. Diese Checkliste hilft, Kammer und KV korrekt über die QM-Zertifizierung zu informieren.

Checkliste: QM-Zertifizierung – Kammer/KV informieren für Ärzte

  • [ ] KV über den Beginn und den geplanten Abschluss des Zertifizierungsverfahrens informieren
  • [ ] Nachweis der QM-Zertifizierung nach Abschluss an die KV übermitteln
  • [ ] Prüfen, ob die KV bestimmte QM-Systeme oder Zertifizierungsstellen bevorzugt
  • [ ] Ärztekammer über die erfolgte Zertifizierung informieren, falls erforderlich
  • [ ] QM-Nachweis für Abrechnungsunterlagen der KV bereithalten
  • [ ] Zertifikat und alle zugehörigen Dokumente an einem leicht zugänglichen Ort archivieren
  • [ ] Ablaufdatum des Zertifikats in der Praxis kommunizieren und in den Kalender eintragen
  • [ ] Bei Änderungen im QM-System die zuständige KV und ggf. Kammer informieren

Hinweise zur Umsetzung

Die QM-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) verpflichtet alle niedergelassenen Ärzte zur Einführung und Weiterentwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements. Die KV kann in Stichproben die Umsetzung überprüfen. Ein gültiges Zertifikat vereinfacht diese Überprüfung erheblich und zeigt, dass die Praxis ihre Qualitätspflichten erfüllt.

Ärzteversichert empfiehlt, die QM-Zertifizierung als Teil einer umfassenden Praxisqualitätsstrategie zu verstehen. Neben dem Reputationsgewinn kann ein nachgewiesenes Qualitätsmanagementsystem im Haftungsfall entlastend wirken. Eine vollständige Dokumentation und die rechtzeitige Information von Kammer und KV sind wichtige Bausteine dieser Strategie.

Quellen und weiterführende Informationen

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