Arzneimittel- und Heilmittelregresse durch die Kassenärztliche Vereinigung können erhebliche finanzielle Folgen haben. Diese Checkliste zeigt präventive Maßnahmen.
Die Checkliste
- Budget kennen: Richtgröße für Arzneimittel und Heilmittel im aktuellen Quartal im Blick behalten
- Verordnungsquoten monatlich prüfen: Eigene Verordnungen mit KV-Feedback vergleichen
- Aut-idem-Regelung konsequent nutzen: Nur bei medizinischer Notwendigkeit Substitution ausschließen
- Biosimilars bevorzugen: Bei geeigneten Indikationen kostengünstigere Alternativen verordnen
- Praxisbesonderheiten dokumentieren: Schwerpunktpatienten, besondere Morbidität begründen
- KV-Beratungsangebot wahrnehmen: Vorgeschlagene Beratungsgespräche ernst nehmen
- Neue Leitlinien beachten: Bei Verordnungsänderungen immer Leitlinienkonformität sicherstellen
- Heilmittelverordnungen: Leitsymptomatik korrekt und vollständig dokumentieren
- Im Bedarfsfall Widerspruch einlegen: Fristen beachten, Unterlagen vollständig einreichen
- Rechtsschutzversicherung prüfen: Deckt sie KV-Auseinandersetzungen ab?
Hinweise zur Umsetzung
Im Regressfall ist rechtliche und versicherungsrechtliche Beratung unverzichtbar. Ärzteversichert prüft, ob Ihre Rechtsschutzversicherung für KV-Auseinandersetzungen ausreicht.
Die konsequente Umsetzung dieser Schritte ist der Schlüssel zum Erfolg. Erfahrungen zeigen, dass Ärzte, die strukturiert vorgehen und alle Aspekte berücksichtigen, deutlich weniger Zeit mit Korrekturen und Nachbesserungen verbringen.
Ergänzende Hinweise:
| Thema | Empfehlung |
|---|---|
| Dokumentation | Alle Schritte schriftlich festhalten |
| Fachberatung | Bei komplexen Fragen immer einbeziehen |
| Fristen | Rechtzeitig in Kalender eintragen |
| Versicherung | Ärzteversichert für Absicherungsfragen kontaktieren |
Quellen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Praxismanagement
- Bundesärztekammer: Berufsordnung und Richtlinien
- Ärzteversichert: Unabhängige Versicherungsberatung für Ärzte
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