Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Regressverfahren durch die Kassenärztliche Vereinigung können für niedergelassene Ärzte finanziell existenzbedrohend sein. Besonders bei Arznei- und Heilmittelverordnungen werden Praxen regelmäßig mit ihren Fachgruppen-Durchschnittswerten verglichen. Wer deutlich über dem Durchschnitt liegt, muss mit Rückforderungen rechnen. Diese Checkliste hilft, das Risiko systematisch zu minimieren.
Die Checkliste
- Verordnungsstatistiken kennen: Rufen Sie regelmäßig Ihre quartalsweise KV-Verordnungsstatistik ab und vergleichen Sie Ihre Werte mit dem Fachgruppendurchschnitt in Ihrer Region.
- Praxisbesonderheiten dokumentieren: Behandeln Sie überdurchschnittlich viele schwerstkranke oder multimorbide Patienten? Dokumentieren Sie Praxisbesonderheiten schriftlich und reichen Sie diese bei der KV ein – sie können Abweichungen begründen.
- Einzelne Hochkosten-Verordnungen begründen: Für teure Einzelverordnungen (z. B. Biologika, seltene Erkrankungen) sollten Sie eine nachvollziehbare Begründung in der Patientenakte hinterlegen.
- Pharmakotherapie regelmäßig überprüfen: Nutzen Sie Leitlinien und Evidenz-basierte Empfehlungen bei Verordnungen. Unnötige oder übermäßige Verordnungen lassen sich durch konsequente Leitliniensorientierung reduzieren.
- Heilmittelrichtlinie beachten: Prüfen Sie bei Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie regelmäßig, ob Verordnungen den aktuellen Heilmittelrichtlinien entsprechen. Formfehler können zu Regress führen.
- Regress-Anhörungsschreiben sorgfältig beantworten: Wenn die KV Sie zu einer Wirtschaftlichkeitsprüfung auffordert, antworten Sie fristgerecht und nehmen Sie kompetente Unterstützung durch einen KV-Berater oder Anwalt in Anspruch.
- Praxisbesonderheiten fristgerecht melden: Viele KVen setzen kurze Fristen für die Geltendmachung von Praxisbesonderheiten. Versäumte Fristen können dazu führen, dass berechtigte Abweichungen nicht anerkannt werden.
- Abrechnungsunterstützung nutzen: Informieren Sie sich über das beratungsärztliche Angebot Ihrer KV und nehmen Sie Beratungsangebote zur Verordnungssteuerung aktiv wahr.
- Regressschutzversicherung prüfen: Einige Spezialversicherer bieten Policen, die im Regressfall Anwalts- und Gutachterkosten übernehmen. Informieren Sie sich bei Ärzteversichert über verfügbare Lösungen.
- Widerspruch und Klage vorbereiten: Falls ein Regressbescheid ergeht, kann binnen eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Holen Sie sich frühzeitig rechtlichen Beistand.
Typische Fehler
- Verordnungsstatistiken nicht kennen: Wer seine eigenen Kennzahlen nicht kennt, erkennt Auffälligkeiten zu spät – bis der Regressbescheid kommt.
- Praxisbesonderheiten nicht dokumentieren: Fehlende Dokumentation macht es unmöglich, Abweichungen gegenüber der KV zu begründen.
- Fristen versäumen: Sowohl bei der Geltendmachung von Praxisbesonderheiten als auch bei Widersprüchen gelten kurze Fristen, die dringend eingehalten werden müssen.
Fazit
Konsequente Dokumentation und ein proaktives Verordnungsmanagement sind die wichtigsten Werkzeuge gegen KV-Regresse. Wer diese Checkliste regelmäßig abarbeitet, reduziert das Regressrisiko erheblich. Ärzteversichert unterstützt Sie bei der Auswahl einer geeigneten Rechtsschutz- oder Regressschutzversicherung. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
- KBV: Wirtschaftlichkeitsprüfung und Praxisbesonderheiten
- Bundesärztekammer: Arztrecht und Zulassungsrecht
- SGB V: § 106 – Wirtschaftlichkeitsprüfung
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