Im Zuge der Steuererklärungsvorbereitung sollten niedergelassene Ärzte auch ihre KV-Abrechnungsdaten auf steuerlich relevante Aspekte überprüfen. Abrechnungsrelevante Veränderungen im Vorjahr, etwa neue Genehmigungen, Sonderziffern oder veränderte Praxisstruktur, können steuerliche Konsequenzen haben. Diese Checkliste verbindet den Abrechnungscheck mit der Steuererklärungsvorbereitung.
Checkliste: Abrechnungscodes im Rahmen der Steuererklärung prüfen
- [ ] Honorarbescheide aller vier Quartale des Vorjahres vollständig zusammenstellen
- [ ] Erhaltene Zahlungen mit Honorarbescheiden abstimmen und Differenzen klären
- [ ] Rückforderungen der KV aus dem Vorjahr steuerlich erfassen und Steuerberater informieren
- [ ] Neue EBM-Genehmigungen des Vorjahres auf steuerliche Auswirkungen prüfen (neue Leistungsarten)
- [ ] Privateinnahmen (GOÄ, IGeL) vollständig von Kassenhonoraren getrennt erfassen
- [ ] Gemischte Praxistätigkeit (vertragsärztlich und privatärztlich) korrekt aufteilen
- [ ] Umsatzsteuerfreie und ggf. steuerpflichtige Leistungen klar trennen
- [ ] Jahresumsatz mit dem Vorjahr vergleichen und Abweichungen mit Steuerberater besprechen
Hinweise zur Umsetzung
Das KV-Honorar ist eine Einnahme aus freiberuflicher Tätigkeit gemäß § 18 EStG und unterliegt der Einkommensteuer, nicht aber der Gewerbesteuer. Privatärztliche Honorare und IGeL-Leistungen werden parallel erfasst und erhöhen den Gesamtumsatz der Praxis. Rückforderungen durch die KV aus vergangenen Quartalen mindern den Gewinn im Jahr der Zahlung, nicht im Jahr der Verrechnung, was zu Abweichungen gegenüber den Honorarbescheiden führen kann.
Ärzteversichert berät nicht nur zu Versicherungen, sondern empfiehlt auf Wunsch geeignete Steuerberater mit Heilberufs-Spezialisierung für die effiziente Bearbeitung dieser komplexen Abrechnungssituationen. So profitieren Ärzte von einer abgestimmten Beratung aus einer Hand.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Honorarabrechnung
- Gesetze im Internet – § 18 EStG (Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit)
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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