Die Steuererklärung niedergelassener Ärzte ist komplex und erfordert die Zusammenarbeit verschiedener Fachleute und Behörden. Wer seine Ansprechpartner kennt und frühzeitig kontaktiert, verhindert Fristverstöße und nutzt alle legalen Steuervorteile. Diese Checkliste gibt Orientierung, welche Stellen für eine vollständige Steuererklärung relevant sind.
Checkliste: Steuererklärung – Ansprechpartner klären für Ärzte
- [ ] Steuerberater mit Erfahrung in der Ärzte-Besteuerung (§ 18 EStG) identifizieren
- [ ] Zuständiges Finanzamt für Rückfragen und Fristverlängerungsanträge notieren
- [ ] Versorgungswerk für Nachweis der geleisteten Pflichtbeiträge ansprechen
- [ ] Bankberater für Kapitaleinkünfte und Freistellungsaufträge kontaktieren
- [ ] Praxisbuchhalter oder DATEV-Dienstleister für Jahresabschluss einbeziehen
- [ ] PKV-Anbieter für Bescheinigung über Versicherungsbeiträge anfragen
- [ ] Leasinggesellschaften für Zins- und Tilgungsnachweise kontaktieren
- [ ] Steuerberaterkammer bei Problemen mit dem Steuerberater als Anlaufstelle merken
Hinweise zur Umsetzung
Niedergelassene Ärzte erzielen in der Regel Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit nach § 18 EStG, was besondere Anforderungen an die Gewinnermittlung stellt. Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist für viele Arztpraxen die passende Methode, erfordert jedoch vollständige Belege. Ein eingespieltes Team aus Steuerberater und Buchhalter reduziert den eigenen Aufwand erheblich.
Ärzteversichert weist darauf hin, dass Versicherungsbeiträge für Berufshaftpflicht, Berufsunfähigkeit und Praxisversicherungen steuerlich absetzbar sind. Die zugehörigen Belege sollten daher vollständig gesammelt und dem Steuerberater übergeben werden. Eine frühzeitige Abstimmung mit allen Ansprechpartnern sichert die termingerechte Abgabe der Steuererklärung.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesfinanzministerium – Einkommensteuer freie Berufe
- Gesetze im Internet – § 18 EStG
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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