Der Jahresabschluss ist ein guter Anlass, auch den Brandschutz der Praxis zu kontrollieren und steuerlich relevante Investitionen in den Brandschutz für die Steuererklärung vorzubereiten. Brandschutzausgaben sind in der Regel als Betriebsausgaben absetzbar und sollten vollständig erfasst sein. Diese Checkliste verbindet den jährlichen Brandschutzcheck mit der steuerlichen Dokumentation.

Checkliste: Brandschutz im Rahmen der Steuererklärung kontrollieren

  • [ ] Alle Brandschutzausgaben des Steuerjahres vollständig zusammenstellen (Feuerlöscher, Wartung, Schulungen)
  • [ ] Feuerlöscher auf aktuellen Prüfnachweis kontrollieren (Wartung alle 2 Jahre)
  • [ ] Elektrische Anlage auf aktuellen E-Check-Nachweis kontrollieren
  • [ ] Rauchmelder in allen Praxisbereichen auf Funktion testen
  • [ ] Nächste fällige Brandschutzprüfungen im Jahreskalender vermerken
  • [ ] Brandschutzinvestitionen als Betriebsausgaben oder Abschreibung kategorisieren
  • [ ] Eventuell erhaltene Versicherungsleistungen für Brandschäden steuerlich korrekt erfassen
  • [ ] Brandschutzpflichten aus dem Mietvertrag mit tatsächlichem Status abgleichen

Hinweise zur Umsetzung

Brandschutzaufwendungen sind als Betriebsausgaben gemäß § 4 Abs. 4 EStG vollständig abzugsfähig, sofern sie betrieblich veranlasst sind. Größere Brandschutzanlagen oder Umbaumaßnahmen können über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Regelmäßige Kleinausgaben wie Feuerlöscher-Wartung oder Rauchmeldertests können im Jahr der Entstehung sofort abgeschrieben werden.

Bei Brandschäden in der Praxis greifen verschiedene Versicherungen, je nach Art und Ursache des Schadens. Ärzteversichert überprüft auf Wunsch, ob Gebäude-, Inhalts- und Betriebsunterbrechungsversicherung optimal auf die Praxissituation abgestimmt sind und keine Deckungslücken bestehen, die im Brandfall zu erheblichen Eigenleistungen führen würden.

Quellen und weiterführende Informationen

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