Die Gründung einer Stiftung ist für wohlhabende Ärzte eine attraktive Möglichkeit, Vermögen langfristig zu sichern, steuerlich zu optimieren und gleichzeitig einen gemeinnützigen Zweck zu verfolgen. Eine Stiftungsgründung erfordert sorgfältige Planung und die Zusammenarbeit verschiedener Experten. Diese Checkliste gibt einen strukturierten Überblick über die wichtigsten Schritte.

Checkliste: Stiftung als Arzt gründen

  • [ ] Stiftungszweck klar definieren (gemeinnützig, familiennützig oder Mischformen)
  • [ ] Mindestkapital für die Stiftung ermitteln (i.d.R. mindestens 50.000 Euro)
  • [ ] Stiftungsrechtlichen Anwalt und Steuerberater mit Stiftungserfahrung mandatieren
  • [ ] Stiftungssatzung entwerfen und mit der Stiftungsbehörde abstimmen
  • [ ] Antrag auf Anerkennung bei der zuständigen Stiftungsbehörde des Bundeslandes stellen
  • [ ] Steuerliche Gemeinnützigkeit beim Finanzamt beantragen und Freistellungsbescheid einholen
  • [ ] Organstruktur der Stiftung (Vorstand, Kuratorium) festlegen und besetzen
  • [ ] Stiftungsvermögen auf das Stiftungskonto übertragen und anlegen

Hinweise zur Umsetzung

Eine gemeinnützige Stiftung ermöglicht den steuerlichen Abzug des gestifteten Vermögens als Sonderausgabe bis zu einer Höhe von bis zu zehn Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte im Jahr der Zuwendung. Größere Einzahlungen können auf zehn Jahre verteilt werden. Für Ärzte mit hohem Einkommen kann dies eine erhebliche Steuerentlastung bedeuten. Die laufenden Kosten einer Stiftungsverwaltung sollten jedoch vorab kalkuliert werden.

Ärzteversichert weist darauf hin, dass Stiftungsvorstände einer persönlichen Haftung unterliegen können, wenn sie ihre Pflichten verletzen. Eine D&O-Versicherung (Directors and Officers Liability) schützt Stiftungsorgane vor persönlicher Haftung bei unbeabsichtigten Fehlentscheidungen. Eine individuelle Beratung klärt, ob dieser Schutz für das konkrete Stiftungsmodell sinnvoll ist.

Quellen und weiterführende Informationen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →