Telemedizinische Angebote gewinnen in der ambulanten Versorgung zunehmend an Bedeutung und ermöglichen es Arztpraxen, Patienten ortsunabhängig zu betreuen. Der Einstieg in die Telemedizin erfordert jedoch sorgfältige Vorbereitung in technischer, rechtlicher und organisatorischer Hinsicht. Diese Checkliste hilft, alle wesentlichen Schritte beim Start eines telemedizinischen Angebots systematisch abzuarbeiten.
Checkliste: Telemedizin in der Praxis starten
- [ ] Videodienstanbieter auswählen, der den KBV-Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit entspricht
- [ ] KV über geplante telemedizinische Leistungen informieren und Abrechnungsmöglichkeiten klären
- [ ] Technische Ausstattung für Videosprechstunden prüfen (Kamera, Mikrofon, stabile Internetverbindung)
- [ ] Datenschutzrechtliche Anforderungen prüfen und Einwilligungserklärungen für Patienten vorbereiten
- [ ] Aufklärungspflichten für Videosprechstunden dokumentieren und im Praxisablauf verankern
- [ ] Praxisteam in der Terminvergabe und technischen Begleitung von Online-Terminen schulen
- [ ] Notfallprotokoll für technische Störungen während einer Videosprechstunde festlegen
- [ ] Abrechnungsziffern für telemedizinische Leistungen in das Praxisverwaltungssystem aufnehmen
Hinweise zur Umsetzung
Die KBV führt eine Liste zertifizierter Videodienstanbieter, die für die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen zugelassen sind. Die Nutzung eines nicht gelisteten Anbieters schließt die Abrechnung über die KV aus. Neben der Technik ist die rechtssichere Aufklärung der Patienten vor der ersten Videosprechstunde entscheidend, da die berufsrechtlichen Anforderungen an Aufklärung und Dokumentation auch für Fernbehandlungen gelten.
Ärzteversichert empfiehlt, beim Start eines telemedizinischen Angebots auch den Versicherungsschutz der Praxis zu überprüfen. Berufshaftpflichtversicherungen decken in der Regel auch telemedizinische Behandlungen ab, sofern diese im Einklang mit dem Berufsrecht erfolgen. Eine Rücksprache mit dem Versicherungsmakler stellt sicher, dass keine Deckungslücken entstehen und auch bei digitalen Behandlungen voller Schutz besteht.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – Videosprechstunde und Telemedizin
- Bundesärztekammer – Telemedizin und Fernbehandlung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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