Die Videosprechstunde ist heute für viele Patienten eine selbstverständliche Erwartung an ihre Arztpraxis. Sie spart Fahrtwege, reduziert Wartezeiten und ermöglicht die Betreuung von Patienten in ländlichen Regionen oder bei Mobilitätseinschränkungen. Gleichzeitig stellt Telemedizin rechtliche, technische und organisatorische Anforderungen, die es systematisch abzuarbeiten gilt.
Die Checkliste
- Rechtliche Rahmenbedingungen kennen: Die Videosprechstunde ist in der Musterberufsordnung und den KV-Richtlinien geregelt. Informieren Sie sich über die aktuellen Anforderungen Ihrer KV und der Landesärztekammer.
- Geeignete Plattform auswählen: Nutzen Sie ausschließlich KBV-zertifizierte Videodienstanbieter, die DSGVO-konform und sicher sind. Eine Liste zertifizierter Anbieter finden Sie auf der KBV-Website.
- Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen: Für jeden Videodienstanbieter muss ein DSGVO-konformer Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abgeschlossen werden.
- Patienten-Einwilligung dokumentieren: Holen Sie vor jeder Videosprechstunde die informierte Einwilligung des Patienten ein. Diese kann digital oder auf der Plattform integriert erfolgen.
- Abrechnungsmöglichkeiten kennen: Videosprechstunden können nach EBM (für GKV-Patienten) und GOÄ (für Privatpatienten) abgerechnet werden. Prüfen Sie aktuelle Abrechnungsziffern bei Ihrer KV.
- Technische Ausstattung sicherstellen: Sie benötigen eine stabile Internetverbindung, eine gute Kamera und ein Mikrofon sowie einen ruhigen, abgeschlossenen Behandlungsraum für das Gespräch.
- Indikationen und Grenzen definieren: Telemedizin ist nicht für alle Patienten und Behandlungsanlässe geeignet. Definieren Sie intern, für welche Fälle die Videosprechstunde angeboten wird.
- Notfallprozedur festlegen: Klären Sie, wie Sie im Notfall vorgehen, wenn ein Patient während der Videosprechstunde einen medizinischen Notfall hat – und informieren Sie den Patienten darüber vorab.
- Dokumentation in der Patientenakte sicherstellen: Befunde und Empfehlungen aus der Videosprechstunde müssen wie eine reguläre Konsultation in der Patientenakte dokumentiert werden.
- Patienten aktiv informieren: Informieren Sie Ihre Patienten über das Angebot per Website, Praxisaushang und Newsletter. Erklären Sie, wie die Buchung funktioniert.
Typische Fehler
- Nicht-zertifizierte Anbieter nutzen: Dienste wie Zoom oder Skype sind nicht KBV-zertifiziert und erfüllen die DSGVO-Anforderungen für Arzt-Patienten-Kommunikation nicht.
- Abrechnungsmöglichkeiten nicht kennen: Viele Ärzte nutzen Telemedizin, ohne die entsprechenden EBM-Ziffern abzurechnen – das ist bares Geld, das verloren geht.
- Dokumentation vernachlässigen: Eine fehlende Dokumentation von Telemedizin-Konsultationen ist bei Haftungsfragen ebenso problematisch wie bei regulären Konsultationen.
Fazit
Telemedizin ist eine Bereicherung für Praxis und Patienten – wenn sie rechtssicher und strukturiert eingeführt wird. Ärzteversichert empfiehlt, die Berufshaftpflichtversicherung zu prüfen, ob telemedizinische Leistungen vollständig abgedeckt sind. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
- KBV: Videosprechstunde – zertifizierte Anbieter und Abrechnung
- Bundesärztekammer: Telemedizin und Fernbehandlung
- BaFin: Datenschutz und digitale Gesundheitsdienste
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