Ärzte wissen besser als andere Berufsgruppen, wie schnell ein Unfall oder eine schwere Erkrankung die Handlungsfähigkeit einschränken kann. Trotzdem haben viele keine gültige Vorsorgevollmacht oder ein aktuelles Testament. Ohne diese Dokumente können im Ernstfall weder Angehörige noch Partner rechtlich handeln – selbst bei scheinbar klaren Familienverhältnissen. Diese Checkliste hilft Ihnen, die wichtigsten Dokumente rechtssicher zu erstellen.
Die Checkliste
- Vorsorgevollmacht erstellen: In der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer im Falle Ihrer Geschäftsunfähigkeit für Sie handeln darf – in finanziellen, rechtlichen und medizinischen Belangen. Ohne Vollmacht muss das Betreuungsgericht einen Betreuer einsetzen.
- Vertrauenspersonen festlegen: Wählen Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen (Ehepartner, Geschwister, enge Freunde), die in verschiedenen Bereichen handeln können. Klären Sie ihre Bereitschaft vorab.
- Umfang der Vollmacht definieren: Legen Sie fest, ob die Vollmacht alle Lebensbereiche (Gesundheit, Finanzen, Wohnen) umfasst oder auf bestimmte Bereiche beschränkt ist.
- Patientenverfügung erstellen: In der Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie im Falle der Urteilsunfähigkeit wünschen oder ablehnen – z. B. lebenserhaltende Maßnahmen, Reanimation, künstliche Ernährung.
- Betreuungsverfügung ergänzen: Wenn eine Vollmacht nicht ausreicht, können Sie in einer Betreuungsverfügung festlegen, wer als gesetzlicher Betreuer eingesetzt werden soll.
- Testament aufsetzen: Ein Testament ist unbedingt notwendig, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht Ihren Wünschen entspricht. Bei unverheirateten Paaren gilt: Ohne Testament erbt der Partner nichts.
- Notarielle Beglaubigung oder Beurkundung prüfen: Ein handschriftliches Testament ist gültig, muss aber vollständig handgeschrieben und unterschrieben sein. Für komplexe Vermögensverhältnisse empfiehlt sich ein notariell beurkundetes Testament.
- Erbschaftsteuer-Freibeträge kennen: Kinder haben einen Freibetrag von 400.000 Euro, Ehepartner von 500.000 Euro. Bei größeren Vermögen sollte die Testamentsgestaltung steueroptimiert erfolgen.
- Praxis und Unternehmensvermögen regeln: Als Praxisinhaber müssen Sie im Testament klären, was mit der Praxis im Erbfall passiert – Übertragung an Nachfolger, Verkauf oder Schließung.
- Dokumente sicher aufbewahren und hinterlegen: Hinterlegen Sie die Dokumente beim Notar, im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer oder an einem Ort, den Ihre Vertrauensperson kennt.
Typische Fehler
- Keine Patientenverfügung trotz medizinischem Wissen: Ausgerechnet Ärzte, die die Folgen einer fehlenden Patientenverfügung täglich sehen, haben oft selbst keine – ändern Sie das jetzt.
- Testament nach Heirat oder Geburt nicht aktualisieren: Lebensereignisse verändern die Erbfolge – ein veraltetes Testament kann zu ungewollten Ergebnissen führen.
- Vollmacht ohne Originalunterschrift: Eine Fotokopie der Vollmacht ist meist nicht ausreichend – Originale sind entscheidend.
Fazit
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament gehören zur Grundausstattung verantwortungsvoller Lebensplanung – besonders für Ärzte mit Praxis und Familie. Ärzteversichert empfiehlt, diese Dokumente regelmäßig mit einem Anwalt zu überprüfen und aktuell zu halten. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
- Bundesärztekammer: Patientenverfügung und ärztliche Aufklärung
- BMF: Erbschaftsteuer – Freibeträge und Steuerklassen
- Deutsche Rentenversicherung: Vorsorge und Absicherung im Alter
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