Die Wirtschaftlichkeitsprüfung durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) überprüft, ob niedergelassene Ärzte im Vergleich zur Fachgruppe überdurchschnittlich viel verordnen oder Leistungen in Anspruch nehmen. Wer ohne Erklärung deutlich über dem Durchschnitt liegt, riskiert Regressforderungen in vier- bis fünfstelliger Höhe. Diese Checkliste hilft Ihnen, sich optimal vorzubereiten.
Die Checkliste
- KV-Statistiken regelmäßig abfragen: Rufen Sie Ihre quartalsweisen Verordnungsstatistiken aktiv ab – Arznei-, Heil- und Hilfsmittelverordnungen sowie Überweisungs- und Krankenhauseinweisungsquoten.
- Fachgruppendurchschnitte kennen: Wissen Sie, wie Ihre Kennzahlen im Vergleich zur Fachgruppe liegen? Abweichungen über 25–50 % erhöhen das Prüfungsrisiko erheblich.
- Praxisbesonderheiten dokumentieren: Falls Sie überdurchschnittlich viele schwer- oder multimorbide Patienten behandeln, halten Sie dies schriftlich fest. Patientenstrukturanalysen mit Diagnosestatistiken sind das stärkste Verteidigungsinstrument.
- Kostenintensive Verordnungen begründen: Für teure Einzelverordnungen (Biologika, Onkologika, Spezialtherapeutika) sollten medizinische Begründungen in der Patientenakte hinterlegt sein.
- Heilmittelrichtlinien aktuell halten: Prüfen Sie, ob Ihre Heilmittelverordnungen (Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie) den aktuellen Heilmittelrichtlinien der KBV entsprechen. Formfehler sind häufige Angriffsflächen.
- Arzneimittelbudget beobachten: Informieren Sie sich bei Ihrer KV, ob Sie sich dem Fachgruppenbudget für Arzneiverordnungen nähern, und sprechen Sie ggf. frühzeitig mit dem beratungsärztlichen Dienst.
- Praxisbesonderheiten fristgerecht einreichen: Viele KVen setzen kurze Fristen für die Geltendmachung von Praxisbesonderheiten – informieren Sie sich über die Fristen in Ihrem KV-Bereich.
- KV-Beratungsangebote nutzen: Die meisten KVen bieten beratungsärztliche Beratungsgespräche an, bevor ein Prüfverfahren eingeleitet wird. Nehmen Sie diese Angebote aktiv wahr.
- Rechtsanwalt für Arztrecht einbeziehen: Wenn ein Prüfbescheid oder eine Aufforderung zur Stellungnahme kommt, reagieren Sie nicht allein. Ein auf Arztrecht spezialisierter Anwalt erhöht die Erfolgschancen erheblich.
- Widerspruchsfrist beachten: Gegen Regressbescheide kann innerhalb von vier Wochen Widerspruch eingelegt werden. Versäumte Fristen führen zur Bestandskraft des Bescheids.
Typische Fehler
- Zu spät auf Prüfaufforderungen reagieren: Wer Stellungnahmeanfragen ignoriert oder zu spät beantwortet, verliert wichtige Verhandlungsspielräume.
- Praxisbesonderheiten nicht belegen: Pauschale Behauptungen ohne Belege werden von Prüfgremien selten anerkannt – konkrete Patientendaten und Diagnosestatistiken sind erforderlich.
- Keine professionelle Unterstützung holen: Viele Ärzte versuchen, sich allein zu verteidigen – mit schlechterem Ergebnis als mit anwaltlicher oder KV-Beratungsunterstützung.
Fazit
Eine frühzeitige Vorbereitung und konsequente Dokumentation sind die besten Werkzeuge gegen ungewollte Wirtschaftlichkeitsprüfungsfolgen. Wer diese Checkliste regelmäßig abarbeitet, ist bestens vorbereitet. Ärzteversichert empfiehlt zudem eine Rechtsschutzversicherung mit Arztrecht-Abdeckung für genau solche Fälle. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
- KBV: Wirtschaftlichkeitsprüfung – Grundlagen und Praxisbesonderheiten
- § 106 SGB V – Wirtschaftlichkeitsprüfung
- Bundesärztekammer: Arztrecht und KV-Verfahren
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →