Österreich ist für deutschsprachige Ärzte kulturell und sprachlich ein naheliegendes Ausland. Die medizinische Ausbildung ist ähnlich strukturiert, und die Approbation wird gegenseitig anerkannt. Allerdings unterscheiden sich Gehaltsniveaus, Altersvorsorgesystem und Sozialabgaben erheblich von Deutschland. Stand: April 2026.
Arztgehälter in Österreich 2026
| Position | Bruttojahresgehalt (EUR) | Nettoeinkommen (ca.) | Anmerkung |
|---|---|---|---|
| Turnusarzt (entspricht Assistenzarzt) | 55.000–70.000 € | 38.000–47.000 € | Öffentliches Spital |
| Facharzt im Spital (Stufe 1) | 75.000–100.000 € | 50.000–65.000 € | |
| Oberarzt / Primarius (Leitend) | 100.000–150.000 € | 64.000–95.000 € | Inkl. Rufbereitschaft |
| Niedergelassener Kassenarzt | 80.000–130.000 € | 52.000–83.000 € | Variiert stark nach Fach |
| Niedergelassener Wahlarzt | 100.000–200.000 € | 63.000–125.000 € | Privathonorar |
Sozialabgaben Österreich 2026 (Angestellte Ärzte)
| Abgabe | Arbeitnehmeranteil | Anmerkung |
|---|---|---|
| Pensionsversicherung | 10,25 % | Bis Höchstbeitragsgrundlage 6.450 €/Monat |
| Krankenversicherung | 3,87 % | |
| Arbeitslosenversicherung | 3,0 % | |
| Wohlfahrtsfonds (ÄK) | 4,5–6 % | Zusätzliche berufsständische Versorgung |
| Einkommensteuer (Satz 55 %) | Ab 1 Mio. € | Spitzensatz; reguläre Spitze: 50 % ab 93.071 € |
Einordnung
Im Vergleich zu Deutschland liegen die Bruttogehälter österreichischer Ärzte in der Regel 10 bis 20 % niedriger, die Nettogehälter aber durch günstigere Sozialabgabenstruktur näher beieinander. Die berufsständische Altersversorgung über den Wohlfahrtsfonds der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) funktioniert ähnlich wie die deutschen Versorgungswerke, ist aber weniger gut kapitalisiert.
Für deutsche Ärzte, die nach Österreich wechseln, gelten das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Österreich sowie EU-Regelungen zur Rentenportabilität. Versorgungswerkansprüche aus deutschen Ärztekammern bleiben bestehen, können aber nicht in den österreichischen Wohlfahrtsfonds übertragen werden.
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Methodik / Datengrundlage
Die Gehaltsdaten basieren auf dem Österreichischen Einkommensbericht, Angaben der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) sowie dem Kollektivvertrag für Ärzte in Krankenanstalten (Stand: 2025). Steuerangaben beziehen sich auf das österreichische Einkommensteuergesetz (EStG).
In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass Ärzte beim Wechsel nach Österreich häufig vergessen, ihre deutschen Versicherungsverträge auf internationale Gültigkeit zu prüfen. Insbesondere Berufsunfähigkeitsversicherungen haben manchmal Auslandklauseln, die den Schutz einschränken.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen Quellen und unserem Beratungsangebot.
- Österreichische Ärztekammer (ÖÄK)
- Bundesärztekammer
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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