Jede der 17 Landesärztekammern in Deutschland regelt ihre Mitgliedsbeiträge in einer eigenen Beitragsordnung. Diese Ordnungen unterscheiden sich in der Berechnungsmethodik, den Staffelungen und den Sonderregelungen. Für Ärzte beim Bundeslandwechsel oder beim Berufseinstieg ist ein Vergleich der Beitragsordnungen relevant. Stand: April 2026.
Strukturmerkmale der Beitragsordnungen im Vergleich 2026
| Landesärztekammer | Bemessungsgrundlage | Staffelung | Mindestbeitrag | Befreiungsmöglichkeit |
|---|---|---|---|---|
| Bayern | Ärztliches Einkommen | 3 Stufen | 120 €/Jahr | Elternzeit, Ruhestand |
| Nordrhein | Gesamteinkommen ärztl. | 5 Stufen | 110 €/Jahr | Elternzeit, kein Einkommen |
| Westfalen-Lippe | Ärztliches Einkommen | 4 Stufen | 100 €/Jahr | Elternzeit |
| Baden-Württemberg | Ärztliches Einkommen | 4 Stufen | 100 €/Jahr | Elternzeit, Ruhestand |
| Berlin | Bruttoeinkommen | 6 Stufen | 120 €/Jahr | Elternzeit, Berufsunfähigkeit |
| Hamburg | Ärztliches Einkommen | 3 Stufen | 100 €/Jahr | Elternzeit |
| Hessen | Ärztliches Einkommen | 4 Stufen | 90 €/Jahr | Elternzeit, Ruhestand |
| Niedersachsen | Ärztliches Einkommen | 4 Stufen | 80 €/Jahr | Elternzeit |
| Sachsen | Ärztliches Einkommen | 3 Stufen | 70 €/Jahr | Elternzeit, Berufsunfähigkeit |
| Schleswig-Holstein | Ärztliches Einkommen | 4 Stufen | 80 €/Jahr | Elternzeit |
| Bremen | Ärztliches Einkommen | 3 Stufen | 90 €/Jahr | Elternzeit |
| Saarland | Ärztliches Einkommen | 3 Stufen | 80 €/Jahr | Elternzeit |
| Sachsen-Anhalt | Ärztliches Einkommen | 3 Stufen | 70 €/Jahr | Elternzeit |
| Thüringen | Ärztliches Einkommen | 3 Stufen | 60 €/Jahr | Elternzeit |
| Brandenburg | Ärztliches Einkommen | 3 Stufen | 70 €/Jahr | Elternzeit |
| Mecklenburg-Vorpommern | Ärztliches Einkommen | 3 Stufen | 65 €/Jahr | Elternzeit |
| Rheinland-Pfalz | Ärztliches Einkommen | 4 Stufen | 80 €/Jahr | Elternzeit |
Einordnung
Der wesentliche Unterschied zwischen den Beitragsordnungen liegt in der Berechnungsbasis: Während die meisten Kammern nur das ärztliche Einkommen heranziehen, stellt die Ärztekammer Berlin auf das gesamte Bruttoeinkommen ab. Dies kann bei Ärzten mit erheblichen Kapitalerträgen oder Mieteinnahmen zu spürbar höheren Beiträgen führen.
Für Ärzte, die in mehrere Bundesländer tätig sind (z. B. Belegärzte oder Vertretungsärzte), gilt das Prinzip der Hauptzuständigkeit: Beitragspflichtig ist die Kammer, in deren Bereich die Haupttätigkeit ausgeübt wird. Bei Unklarheiten entscheiden die Kammern im Einzelfall.
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Methodik / Datengrundlage
Die Angaben basieren auf den aktuellen Beitragsordnungen der jeweiligen Landesärztekammern (Stand: Januar 2026). Die Anzahl der Staffelungsstufen ist eine Vereinfachung; die genaue Struktur variiert. Bei Kammerwechsel sind die aktuellen Satzungen direkt bei der zuständigen Kammer zu erfragen.
In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass die Ärztekammerbeiträge bei der Steuerplanung niedergelassener Ärzte regelmäßig als Betriebsausgabe angesetzt werden sollten, aber oft vergessen werden.
Quellen und weiterführende Informationen
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