Jede der 17 Landesärztekammern in Deutschland regelt ihre Mitgliedsbeiträge in einer eigenen Beitragsordnung. Diese Ordnungen unterscheiden sich in der Berechnungsmethodik, den Staffelungen und den Sonderregelungen. Für Ärzte beim Bundeslandwechsel oder beim Berufseinstieg ist ein Vergleich der Beitragsordnungen relevant. Stand: April 2026.

Strukturmerkmale der Beitragsordnungen im Vergleich 2026

LandesärztekammerBemessungsgrundlageStaffelungMindestbeitragBefreiungsmöglichkeit
BayernÄrztliches Einkommen3 Stufen120 €/JahrElternzeit, Ruhestand
NordrheinGesamteinkommen ärztl.5 Stufen110 €/JahrElternzeit, kein Einkommen
Westfalen-LippeÄrztliches Einkommen4 Stufen100 €/JahrElternzeit
Baden-WürttembergÄrztliches Einkommen4 Stufen100 €/JahrElternzeit, Ruhestand
BerlinBruttoeinkommen6 Stufen120 €/JahrElternzeit, Berufsunfähigkeit
HamburgÄrztliches Einkommen3 Stufen100 €/JahrElternzeit
HessenÄrztliches Einkommen4 Stufen90 €/JahrElternzeit, Ruhestand
NiedersachsenÄrztliches Einkommen4 Stufen80 €/JahrElternzeit
SachsenÄrztliches Einkommen3 Stufen70 €/JahrElternzeit, Berufsunfähigkeit
Schleswig-HolsteinÄrztliches Einkommen4 Stufen80 €/JahrElternzeit
BremenÄrztliches Einkommen3 Stufen90 €/JahrElternzeit
SaarlandÄrztliches Einkommen3 Stufen80 €/JahrElternzeit
Sachsen-AnhaltÄrztliches Einkommen3 Stufen70 €/JahrElternzeit
ThüringenÄrztliches Einkommen3 Stufen60 €/JahrElternzeit
BrandenburgÄrztliches Einkommen3 Stufen70 €/JahrElternzeit
Mecklenburg-VorpommernÄrztliches Einkommen3 Stufen65 €/JahrElternzeit
Rheinland-PfalzÄrztliches Einkommen4 Stufen80 €/JahrElternzeit

Einordnung

Der wesentliche Unterschied zwischen den Beitragsordnungen liegt in der Berechnungsbasis: Während die meisten Kammern nur das ärztliche Einkommen heranziehen, stellt die Ärztekammer Berlin auf das gesamte Bruttoeinkommen ab. Dies kann bei Ärzten mit erheblichen Kapitalerträgen oder Mieteinnahmen zu spürbar höheren Beiträgen führen.

Für Ärzte, die in mehrere Bundesländer tätig sind (z. B. Belegärzte oder Vertretungsärzte), gilt das Prinzip der Hauptzuständigkeit: Beitragspflichtig ist die Kammer, in deren Bereich die Haupttätigkeit ausgeübt wird. Bei Unklarheiten entscheiden die Kammern im Einzelfall.

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Methodik / Datengrundlage

Die Angaben basieren auf den aktuellen Beitragsordnungen der jeweiligen Landesärztekammern (Stand: Januar 2026). Die Anzahl der Staffelungsstufen ist eine Vereinfachung; die genaue Struktur variiert. Bei Kammerwechsel sind die aktuellen Satzungen direkt bei der zuständigen Kammer zu erfragen.

In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass die Ärztekammerbeiträge bei der Steuerplanung niedergelassener Ärzte regelmäßig als Betriebsausgabe angesetzt werden sollten, aber oft vergessen werden.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen Quellen und unserem Beratungsangebot.

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