Amtsärzte sind im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) tätig und werden nach den Besoldungsordnungen der jeweiligen Bundesländer vergütet. Sie arbeiten in Gesundheitsämtern, bei Landesbehörden oder in Bundesbehörden wie dem Robert Koch-Institut. Die Besoldung richtet sich nach der Eingruppierung (meist A13 bis A16) und variiert zwischen den Bundesländern durch unterschiedliche Grundgehaltssätze und Stellenzulagen. Stand: April 2026.

Amtsarzt-Besoldung nach Bundesland 2026

| Bundesland | Eingruppierung (typisch) | Grundgehalt Endstufe brutto (EUR/Monat) | Stellenzulage ÖGD |

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| Bayern | A14–A15 | 6.200–7.100 | ca. 200 EUR/Monat |

| Baden-Württemberg | A14–A15 | 6.100–7.000 | ca. 190 EUR/Monat |

| Berlin | A13–A15 | 5.800–6.900 | ca. 180 EUR/Monat |

| Brandenburg | A13–A14 | 5.500–6.300 | ca. 165 EUR/Monat |

| Bremen | A14–A15 | 6.000–6.900 | ca. 180 EUR/Monat |

| Hamburg | A14–A16 | 6.300–7.500 | ca. 210 EUR/Monat |

| Hessen | A14–A15 | 6.100–7.000 | ca. 185 EUR/Monat |

| NRW | A13–A15 | 5.700–6.850 | ca. 175 EUR/Monat |

| Sachsen | A13–A14 | 5.400–6.200 | ca. 160 EUR/Monat |

| Bund (z. B. RKI) | A14–A16 | 6.200–8.200 | Bundesbesoldung |

Einordnung

Die Besoldung von Amtsärzten liegt trotz zuletzt erfolgter Anhebungen weiterhin deutlich unter dem, was in der Niederlassung oder im Krankenhaus der Oberarztebene erzielbar ist. Dafür bietet der ÖGD Planungssicherheit durch Beamtenstatus (bei Verbeamtung), keine Liquiditätsrisiken und geregelte Arbeitszeiten. Seit der COVID-19-Pandemie werden Amtsärzte stärker wahrgenommen; Bund und Länder haben die Stellen- und Besoldungssituation im ÖGD teils spürbar verbessert.

Relevant für die Absicherung: Verbeamtete Amtsärzte erhalten keine Leistungen aus dem ärztlichen Versorgungswerk; ihre Altersvorsorge erfolgt über die Beamtenversorgung (ca. 71,75 % des letzten Grundgehalts nach 40 Dienstjahren). In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass Amtsärzte in der Beamtenlaufbahn die Beihilfekombination mit einer privaten Krankenversicherung oft nicht optimal ausgestaltet haben.

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Methodik / Datengrundlage

Besoldungstabellen entstammen den amtlichen Besoldungsordnungen der Bundesländer (Stand Januar 2026). Grundgehaltssätze beziehen sich auf die Endstufe der jeweiligen Besoldungsgruppe. Stellenzulagen ÖGD basieren auf länderspezifischen Regelungen; nicht alle Bundesländer zahlen eine gesonderte ÖGD-Zulage.

Quellen und weiterführende Informationen

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