Medizinische Versorgungszentren (MVZ) haben sich als wichtige Arbeitgeberform für Ärzte etabliert: Über 4.500 MVZ existieren in Deutschland, mit stetig wachsender Tendenz. Die Anstellung im MVZ bietet Ärzten Planungssicherheit ohne unternehmerisches Risiko, unterscheidet sich jedoch in Gehalt und Konditionen teils erheblich von der Niederlassung oder dem Krankenhaus. Stand: April 2026.
MVZ-Gehälter und Konditionen 2026
| Kategorie | Wert | Hinweis |
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| MVZ gesamt in Deutschland (2024) | ca. 4.700 | KBV-Daten 2024 |
| Angestellte Fachärzte im MVZ | ca. 22.000 | KBV-Daten 2024 |
| Grundgehalt Facharzt (Allgemeinmedizin) | 80.000–110.000 EUR brutto/Jahr | Abhängig von Trägerstatus |
| Grundgehalt Facharzt (Radiologie, Labor) | 100.000–140.000 EUR brutto/Jahr | Technologieintensive Fächer |
| Grundgehalt Facharzt (Chirurgie/Orthopädie) | 90.000–130.000 EUR brutto/Jahr | |
| Erfolgsbonus (umsatzabhängig) | 5.000–30.000 EUR/Jahr | Nicht immer enthalten |
| Wochenarbeitszeit (vertraglich) | 38–42 Stunden | Überstundenregelung variiert |
| Beteiligung an Fortbildungskosten | häufig bis 1.500 EUR/Jahr | MVZ-abhängig |
| Betriebliche Altersvorsorge | in ca. 60 % der MVZ vorhanden | Häufig Direktversicherung |
| Kündigungsfristen | 3–6 Monate | Je nach Vertragsgestaltung |
Einordnung
Die Anstellung im MVZ ist für viele Ärzte attraktiv: kein Investitionsrisiko, keine Abrechnungspflichten und planbare Arbeitszeiten. Allerdings liegt das Gehalt meist deutlich unter dem, was niedergelassene Ärzte als Inhaber einer gut laufenden Praxis erzielen. Entscheidend ist zudem der Träger: MVZ in Trägerschaft von Krankenhäusern zahlen oft nach TVöD-Ä oder TV-Ärzte, während investorengetragene MVZ teils flexiblere, aber auch weniger tariflich abgesicherte Verträge anbieten.
Versicherungsrechtlich gilt: Angestellte Ärzte im MVZ sind sozialversicherungspflichtig und zahlen Rentenbeiträge in die Deutsche Rentenversicherung. Bei gleichzeitiger Kammermitgliedschaft ist ein Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung zugunsten des Versorgungswerks möglich und empfehlenswert. In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass dieser Befreiungsantrag von angestellten MVZ-Ärzten zu selten oder zu spät gestellt wird.
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Methodik / Datengrundlage
MVZ-Zahlen basieren auf dem KBV-Strukturatlas 2024. Gehaltsangaben stammen aus Stellenanzeigenauswertungen 2024/2025 sowie dem Ärzte-Gehaltsreport der Ärzte Zeitung. Tarifdaten beziehen sich auf TVöD-Ä und TV-Ärzte (Stand 2025).
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen Quellen und unserem Beratungsangebot.
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Bundesärztekammer
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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