Die Approbation als Arzt ist die Grundlage der ärztlichen Berufsausübung in Deutschland und wird unbefristet erteilt, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen widerrufen oder zum Ruhen gebracht werden. Das Statistische Bundesamt sowie die Landesgesundheitsbehörden veröffentlichen jährlich entsprechende Statistiken. Stand: April 2026.
Approbationsstatistik Deutschland 2024
| Kriterium | Zahl | Anmerkung |
|---|---|---|
| Neuerteilungen Approbation gesamt | 11.200 | Inkl. EU-Anerkennungen |
| Davon inländischer Abschluss | 7.100 | Physikum + Staatsexamen |
| Davon EU/EWR-Abschluss | 2.500 | Automatische Anerkennung |
| Davon Drittstaaten-Abschluss | 1.600 | Nach Kenntnisprüfung |
| Widerrufe (§ 5 BÄO) | 89 | Rückgang ggü. 2023 (97) |
| Ruhensanordnungen (§ 6 BÄO) | 43 | Vorläufige Maßnahmen |
| Berufsverbote / sonstige Beschränkungen | 18 | Strafgerichtlich |
| Durchschnittliche Verfahrensdauer (Widerruf) | 14 Monate | Verwaltungsverfahren |
| Widerrufe nach anschließender Wiedererteilung | ca. 12 % | Rehabilitationsquote |
Häufigste Widerrufsgründe 2024
| Widerrufsgrund | Anzahl | Anteil |
|---|---|---|
| Straftat (Abrechnungsbetrug, Körperverletzung) | 34 | 38 % |
| Drogenabhängigkeit / Suchterkrankung | 21 | 24 % |
| Psychische Erkrankung / Unzuverlässigkeit | 18 | 20 % |
| Berufspflichtverletzung | 12 | 13 % |
| Sonstiges | 4 | 5 % |
Einordnung
Die Zahl der jährlichen Approbationswiderrufe ist im Verhältnis zur Gesamtzahl der Ärzte (ca. 416.000) gering. Dennoch sind Widerrufsverfahren für die Betroffenen existenzbedrohend. Besonders Suchterkrankungen (Alkohol, Medikamente) sind ein erhebliches Risiko: Ärzte haben ein gegenüber der Allgemeinbevölkerung erhöhtes Suchtrisiko, das im Berufsalltag lange unbemerkt bleibt.
Für Ärzte mit einer Suchterkrankung bestehen Behandlungsprogramme der Ärztekammern, die im Erfolgsfall einen Approbationswiderruf verhindern können. Eine frühzeitige Intervention über kammerärztliche Vertrauensberatung ist der bevorzugte Weg.
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Methodik / Datengrundlage
Die Zahlen basieren auf Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamts (Fachserie 12), Berichten der Landesgesundheitsbehörden sowie der Bundesärztekammer. Einzelne Bundesländer veröffentlichen keine vollständigen Aufschlüsselungen; Widerrufsgründe sind daher Schätzwerte auf Basis verfügbarer Quellen.
In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass ein Berufsunfähigkeitsvertrag mit Klausel für Infektionsschutz-Berufsverbote und psychische Erkrankungen besonders wichtig ist, da diese Fälle häufig zu Approbationsproblemen führen.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen Quellen und unserem Beratungsangebot.
- Bundesärztekammer
- Statistisches Bundesamt
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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