Die Approbation als Arzt ist die Grundlage der ärztlichen Berufsausübung in Deutschland und wird unbefristet erteilt, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen widerrufen oder zum Ruhen gebracht werden. Das Statistische Bundesamt sowie die Landesgesundheitsbehörden veröffentlichen jährlich entsprechende Statistiken. Stand: April 2026.

Approbationsstatistik Deutschland 2024

KriteriumZahlAnmerkung
Neuerteilungen Approbation gesamt11.200Inkl. EU-Anerkennungen
Davon inländischer Abschluss7.100Physikum + Staatsexamen
Davon EU/EWR-Abschluss2.500Automatische Anerkennung
Davon Drittstaaten-Abschluss1.600Nach Kenntnisprüfung
Widerrufe (§ 5 BÄO)89Rückgang ggü. 2023 (97)
Ruhensanordnungen (§ 6 BÄO)43Vorläufige Maßnahmen
Berufsverbote / sonstige Beschränkungen18Strafgerichtlich
Durchschnittliche Verfahrensdauer (Widerruf)14 MonateVerwaltungsverfahren
Widerrufe nach anschließender Wiedererteilungca. 12 %Rehabilitationsquote

Häufigste Widerrufsgründe 2024

WiderrufsgrundAnzahlAnteil
Straftat (Abrechnungsbetrug, Körperverletzung)3438 %
Drogenabhängigkeit / Suchterkrankung2124 %
Psychische Erkrankung / Unzuverlässigkeit1820 %
Berufspflichtverletzung1213 %
Sonstiges45 %

Einordnung

Die Zahl der jährlichen Approbationswiderrufe ist im Verhältnis zur Gesamtzahl der Ärzte (ca. 416.000) gering. Dennoch sind Widerrufsverfahren für die Betroffenen existenzbedrohend. Besonders Suchterkrankungen (Alkohol, Medikamente) sind ein erhebliches Risiko: Ärzte haben ein gegenüber der Allgemeinbevölkerung erhöhtes Suchtrisiko, das im Berufsalltag lange unbemerkt bleibt.

Für Ärzte mit einer Suchterkrankung bestehen Behandlungsprogramme der Ärztekammern, die im Erfolgsfall einen Approbationswiderruf verhindern können. Eine frühzeitige Intervention über kammerärztliche Vertrauensberatung ist der bevorzugte Weg.

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Methodik / Datengrundlage

Die Zahlen basieren auf Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamts (Fachserie 12), Berichten der Landesgesundheitsbehörden sowie der Bundesärztekammer. Einzelne Bundesländer veröffentlichen keine vollständigen Aufschlüsselungen; Widerrufsgründe sind daher Schätzwerte auf Basis verfügbarer Quellen.

In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass ein Berufsunfähigkeitsvertrag mit Klausel für Infektionsschutz-Berufsverbote und psychische Erkrankungen besonders wichtig ist, da diese Fälle häufig zu Approbationsproblemen führen.

Quellen und weiterführende Informationen

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