Die Approbation als Arzt ist Grundvoraussetzung für die Berufsausübung in Deutschland. Das Statistische Bundesamt erfasst jährlich Erteilungen und Widerrufe. Die Zahlen geben Aufschluss über die Nachwuchssituation, den Ausländeranteil im Medizinsystem und die Häufigkeit disziplinarischer Maßnahmen. Stand: April 2026.

Approbationsstatistik Deutschland 2023

| Kategorie | Wert | Quelle |

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| Approbationen erteilt gesamt (2023) | ca. 15.800 | Statistisches Bundesamt |

| Davon an deutsche Staatsangehörige | ca. 10.300 | Statistisches Bundesamt |

| Davon an EU-Ausländer | ca. 2.600 | Statistisches Bundesamt |

| Davon an Drittstaatsangehörige | ca. 2.900 | Statistisches Bundesamt |

| Approbationswiderrufe gesamt (2023) | ca. 175 | Statistisches Bundesamt |

| Berufsverbote (Strafrecht) | ca. 40 | Schätzung BÄK |

| Häufigster Widerrufsgrund | Unwürdigkeit / Unzuverlässigkeit | § 5 BÄO |

| Ruhen der Approbation angeordnet | ca. 30 Fälle/Jahr | Schätzung |

| Approbationen Humanmedizin kumuliert (Bestand) | ca. 550.000 | BÄK 2024 |

Einordnung

Die Approbationserteilung läuft in Deutschland dezentral über die zuständigen Landesbehörden (in der Regel Landesärztekammern oder Regierungspräsidien). Für EU-Bürger gilt die europäische Anerkennungsrichtlinie 2005/36/EG, die eine automatische Anerkennung vorsieht. Für Drittstaatsangehörige ist ein aufwendigeres Prüfverfahren mit Gleichwertigkeitsfeststellung erforderlich.

Approbationswiderrufe sind vergleichsweise selten, betreffen aber in aller Regel schwerwiegende Verstöße: strafrechtliche Verurteilungen (z. B. wegen Abrechnungsbetrugs), nachgewiesene fachliche Mängel oder gesundheitliche Unzuverlässigkeit. Für betroffene Ärzte hat ein Widerruf auch versicherungsrechtliche Folgen, etwa beim Berufshaftpflichtschutz und der Weiterführung des Versorgungswerkkontos. In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass Ärzte im Falle strafrechtlicher Ermittlungen früh rechtliche und versicherungsrechtliche Beratung einholen sollten.

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Methodik / Datengrundlage

Daten stammen aus der Fachserie 12 „Gesundheitswesen" des Statistischen Bundesamts (Stichtag 2023) und der Ärztestatistik der Bundesärztekammer. Widerrufszahlen sind Schätzungen, da nicht alle Länder vollständig veröffentlichen.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen Quellen und unserem Beratungsangebot.

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