Arzneimittelregresse entstehen, wenn Ärzte bei der Verordnung von Medikamenten das Budget ihrer KV oder die Richtgrößen der Krankenkassen überschreiten. Sie zählen zu den größten wirtschaftlichen Risiken niedergelassener Ärzte. Das bundesweite Gesamtvolumen der Regressforderungen ist erheblich, schwankt aber nach Fachrichtung und KV-Bezirk. Stand: April 2026.
Arzneimittelregress-Volumina 2023
| KV-Bezirk | Regress-Gesamtvolumen (Mio. EUR, ca.) | Häufigste Regressart |
|-----------|--------------------------------------|----------------------|
| Bayern | ca. 52 | Richtgrößen-Überschreitung |
| Nordrhein | ca. 48 | Off-Label-Verordnungen |
| Westfalen-Lippe | ca. 35 | Richtgrößen-Überschreitung |
| Baden-Württemberg | ca. 38 | Biosimilar-Nichtsubstitution |
| Berlin | ca. 22 | Richtgrößen-Überschreitung |
| Hessen | ca. 20 | Richtgrößen-Überschreitung |
| Niedersachsen | ca. 18 | Off-Label-Verordnungen |
| Hamburg | ca. 12 | Richtgrößen-Überschreitung |
| Sachsen | ca. 10 | Richtgrößen-Überschreitung |
| Bundesweit gesamt | ca. 285 | gemischt |
Einordnung
Arzneimittelregresse können einzelne Ärzte mit fünf- bis sechsstelligen Forderungen treffen. Besonders gefährdet sind Hausärzte und Fachärzte mit chronisch krankem Patientenklientel, die aufwendige Therapien verordnen müssen. Die Prüfverfahren sind komplex: Richtgrößenprüfung (§ 106 SGB V), statistische Auffälligkeitsprüfung und Einzelfallprüfung können kumulieren.
Eine Schutzmaßnahme ist die Arzneimittelregress-Versicherung, die inzwischen von mehreren Versicherern angeboten wird. Sie deckt Regress-Inanspruchnahmen über einem Selbstbehalt ab und übernimmt auch Anwaltskosten im Widerspruchsverfahren. In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass viele niedergelassene Ärzte das Regressrisiko kennen, aber keine dedizierte Versicherungslösung dafür abgeschlossen haben.
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Methodik / Datengrundlage
Regressvolumina basieren auf KBV-Berichten zur Wirtschaftlichkeitsprüfung 2023 sowie Pressemitteilungen einzelner KVen. Exakte Zahlen auf KV-Bezirksebene werden nicht einheitlich veröffentlicht; die Angaben sind Schätzungen auf Basis verfügbarer Teildaten.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen Quellen und unserem Beratungsangebot.
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- GKV-Spitzenverband
- Bundesärztekammer
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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